„Es geht mir ums Wohl der Patienten“

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Das Gesetz zu den Krankenhäusern steht kurz vor seinem Abschluss. In den letzten Wochen gab es erneut Widerstand, auch von der Ärzteschaft. Wir wollten von Gesundheitsministerin Lydia Mutsch in diesem Zusammenhang u.a. wissen, wie der aktuelle Stand des neuen Gesetzes ist.

Tageblatt: Die Arbeiten zum neuen Krankenhausgesetz stehen kurz vor dem Abschluss. Wie sieht das aktuelle Timing aus?
Lydia Mutsch: Ich gehe davon aus, dass das Gesetz in einer der ersten Sitzungswochen im neuen Jahr zur Abstimmung kommen kann. Über die im Gesundheitsausschuss geleistete Arbeit bin ich sehr zufrieden.
Die Nachbesserungen, die am ursprünglichen Text vorgenommen wurden, reichen von der Anpassung der Bettenzahl an die neuen Wachstumsprognosen über die detaillierte Festlegung der in jedem Krankenhaus garantierten Spitalabteilungen bis hin zu der zusätzlichen Schaffung von Kompetenznetzwerken im Interesse der Patienten, z.B. im Bereich der Schmerzbehandlung. Das aktuelle Krankenhausgesetz ist immerhin über 20 Jahre alt, der medizinische Fortschritt ist rasant und unsere Patienten erwarten mit Recht von uns, dass die neuen Erkenntnisse aus
Medizin und Forschung in den klinischen Alltag einfließen und jedem Einzelnen bei der
Behandlung zugute kommen können.
Für die Planung des zukünftigen Krankenhausbedarfs wurde eine aus dem Jahre 2008 stammende „Carte sanitaire“ komplett aktualisiert.

Weshalb diese Anpassung?
Der Staatsrat hatte uns bereits zu einem frühen Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass verlässliche, aktualisierte Grundlagen, beispielsweise über Belegungsraten, die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes oder das bestehende (und nicht ausreichende) Angebot an ambulanter Betreuung, unerlässlich sind, um zukünftige Entwicklungen mit der notwendigen Weitsicht richtig einzuschätzen und zu steuern sowie ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Ich habe vorhin als Beispiel die Erhöhung der Bettenzahl im Krankenhauswesen erwähnt. Hier wurde insbesondere durch eine substanzielle Anhebung der Betten im reedukativen und
rehabilitierenden Bereich der ständig wachsenden Zahl der älteren Menschen Rechnung getragen. Die Lebenserwartung der Menschen steigt weltweit und damit auch bei uns die Zahl derer, die altersgerecht betreut und medizinisch versorgt werden müssen.

Durch ein rezentes Urteil des Verwaltungsgerichtes wurde einem Luxemburger Laborunternehmen der Anspruch zum Betreiben eines anatomisch-pathologischen Labors zugesprochen. Hat dieses Urteil einen direkten Einfluss auf den aktuellen Textentwurf für das neue Krankenhausgesetz?
Das prüfen wir gerade. Im Krankenhausgesetz haben wir die Schaffung eines nationalen Diagnostikzentrums im Bereich der Genetik und der Anatomo-Pathologie vorgesehen. Diese wichtige, zukunftsweisende Einrichtung soll im LNS, dem „Laboratoire national de la santé“ in Düdelingen, angesiedelt sein.
Für mich ist eine solche zentrale, öffentliche Stelle der Garant eines gleichberechtigten Zugangs aller Bürger zu modernsten Diagnoseverfahren (z.B. genetische Untersuchungen während der Schwangerschaft oder Gentests bei erhöhtem Krebsrisiko) mit der Möglichkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit im Interesse aller Patienten. In den letzten Jahren hat sich das LNS zu einer hoch spezialisierten öffentlichen Einrichtung mit hohem Entwicklungs- und Synergiepotenzial entwickelt.
Dennoch möchte ich bei der heutigen Sitzung der parlamentarischen Gesundheitskommission die Mitglieder über das besagte Urteil in Kenntnis setzen. Es ist ihr gutes Recht, eine Bestätigung zu erlangen, dass das LNS die ihm zugedachte Rolle auch tatsächlich übernehmen kann.

In dem zukünftigen Krankenhausgesetz werden die Rollen und Zuständigkeiten der verschiedenen Gremien und Akteure in den Spitälern neu definiert. Was kann man sich darunter vorstellen?
Krankenhäuser werden heute mit hoch komplexen, modernen Unternehmen gleichgesetzt.
Dazu gehören neben der bestmöglichen medizinischen Versorgung, der Logistik, der Risikoabschätzung und der Bereitstellung medizinischer Informationen (die „Documentation hospitalière“ ist als Quelle wertvoller Indikatoren fest im Gesetz verankert) auch der verantwortungsvolle Umgang mit den Patienten, die Arbeitsbedingungen der Krankenhausbeschäftigten, die Qualitätssicherung und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Partnern im Gesundheitswesen.
Im Gesetz werden sowohl die Befugnisse des Verwaltungsrates als auch die der Krankenhausdirektionen, der Belegschaften und der Ärzteschaft präzisiert.
In der Zukunft werden sowohl die Krankenhausärzte als auch die Personaldelegationen mindestens zwei Vertreter in den jeweiligen Verwaltungsräten haben. Die Ärzte werden verstärkt in die interne Krankenhausorganisation eingebunden und erhalten über die „Conseils médicaux“ ein verstärktes Mitspracherecht sowie einen im Gesetz verankerten „Contrat-type de collaboration“. Sie sind ebenfalls im neu geschaffenen „Comité de gestion interhospitalière“ vertreten.

Trotz der offensichtlichen Aufwertung der Ärzteschaft im Spitalwesen haben die entsprechenden Entscheidungen immer wieder zu Unmut geführt. Können Sie das nachvollziehen?
Das neue Gesetz ist kein Ärztegesetz, sondern ein Krankenhausgesetz, bei dem es mir vordergründig um das Wohl der Patienten geht. Für die Patienten ist es unerlässlich, dass im Krankenhaus zusammengearbeitet wird, dass zwischen den Beteiligten Patienteninformationen vertraulich und fachübergreifend aufbereitet werden und dem Patienten bei der Behandlung zugute kommen. Darum geht es mir.
Ich glaube nicht, dass es den Patienten sonderlich interessiert, ob ein Mustervertrag für liberale Spitalärzte im Gesetz vermerkt ist. Ich musste mir in den vergangenen Monaten viel von der Ärztevereinigung anhören, von kriegsähnlichem Vokabular über Angstmacherei bis hin zu persönlichen Unterstellungen. Ich weiß, dass diese Vorgehensweise nicht von jedem geteilt wird.
Die jüngsten Äußerungen der „Conseils médicaux“ bezüglich der nicht erwünschten Zuständigkeit bei dem Verhandeln des „Contrat-type“ nehme ich sehr ernst, auch wenn dies für mich im Widerspruch zu der zusammen angestrebten Aufwertung der Krankenhausärzte steht. Dennoch bin ich überzeugt, dass alle Beteiligten in der Zukunft mithelfen werden, damit die gemeinsam und hart erarbeiteten Zielsetzungen im Gesundheitswesen gewinnbringend für alle Patienten umgesetzt werden können.

BV
14. Dezember 2017 - 12.23

Das Wohl der Patienten fängt in der Notaufnahme im Krankenhaus an zB wie man behandelt wird , wie lange man warten muss usw...... Was in manchen Krankenhäusern ein großes Problem darstellt