Nach DiskussionenErsatzgehalt für Selbstständige laut Regierung nun doch vom Tisch

Nach Diskussionen / Ersatzgehalt für Selbstständige laut Regierung nun doch vom Tisch
Am 11. Februar hatte Dan Kersch ein Ersatzgehalt für Selbstständige angekündigt, nur wenige Tage später wird die Idee allerdings wieder verworfen Symbolfoto: Editpress/Julien Garroy

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Das von Arbeitsminister Dan Kersch angekündigte Ersatzgehalt für Luxemburger Selbstständige ist hinfällig – das hat die Regierung am Dienstagmittag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Zuvor hatte es zu dem Thema Diskussionen zwischen Kersch und der „Union des entreprises luxembourgeoises“ (UEL) gegeben. 

Ein paar Tage lang war es im Gespräch, jetzt ist es schon wieder Geschichte – die Rede ist von dem Ersatzgehalt für Selbstständige, das Luxemburgs Arbeitsminister Dan Kersch am 11. Februar angekündigt hatte. In einer Pressemitteilung am Dienstagmittag hat Kersch aber nun gemeinsam mit Mittelstandsminister Lex Delles erklärt, dass der Plan doch nicht in die Tat umgesetzt wird.

Der Hintergrund: Über das Thema hatte es zuvor eine Diskussion gegeben – hauptsächlich zwischen Kersch und dem Präsidenten der „Union des entreprises luxembourgeoises“ (UEL), Michel Reckinger. Kersch hatte zunächst behauptet, er habe bereits mit der UEL über das Thema gesprochen und er habe grünes Licht von vier weiteren zuständigen Ministern. Reckinger bestätigte im Gespräch mit dem Tageblatt zwar, dass es Gespräche über ein Ersatzgehalt gegeben habe, allerdings sei es dabei zu keiner Einigung darüber gekommen, woher genau das Geld für die Ersatzgehälter kommen solle.

Reckinger hatte ins Gespräch gebracht, dass man das Gehalt aus dem „Fonds pour l’emploi“, also dem Beschäftigungsfonds, zahlen könnte, aus dem auch die Angestellten der coronabedingt geschlossenen Unternehmen ein Arbeitslosengeld bekommen. Kersch erklärte, das sei aus verschiedenen Gründen, die die Regeln des Beschäftigungsfonds betreffen, nicht möglich. Er wolle lieber einen neuen Fonds gründen oder das Gehalt aus den Beiträgen zahlen, die dafür sorgen, dass bei einem Krankheitsfall im Unternehmen 80 Prozent des Lohns übernommen werden und die Firma mit dem Tragen der 20 Prozent des ausfallenden Lohns nicht zu stark belastet ist.

Auch der „Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg“ (OGBL) hatte sich zwischenzeitlich in die Thematik eingeschaltet und sich per Pressemitteilung am 12. Februar dem Standpunkt des Arbeitsministers angeschlossen. In dem Schreiben stellte sich der Gewerkschaftsbund klar gegen die Position des UEL-Präsidenten. Der Grund: Laut dem OGBL sei der Beschäftigungsfonds aufgrund der Corona-Krise ohnehin schon stark belastet und ansonsten auch grundsätzlich nicht dafür gedacht, den Einkommensverlust von Selbstständigen auszugleichen. Vielmehr sei er dazu da, Maßnahmen zur Erhaltung der Beschäftigung zu finanzieren.

Die geplante Hilfe fällt nicht ersatzlos weg

In der Pressemitteilung der Regierung vom Dienstag heißt es: „Die Minister nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die UEL die von der Regierung seit November 2020 eingeführte ,Aide coûts non couverts‘ unter anderem als Umsetzung der Forderung nach einem Ersatzgehalt für Selbstständige ansieht.“ Daraus ziehen sie folgende Schlussfolgerung: „Die Regierungsvertreter sehen sich damit in ihrer Ansicht bestätigt, dass die besagte Hilfe einen bestmöglichen Schutz bietet.“ Das Ganze sei im Verbund zu sehen mit weiteren Hilfsmaßnahmen, wie der Soforthilfe für Selbstständige und der Ausdehnung der Kurzarbeit auf die von der Pandemie schwer betroffenen Betriebe und deren Träger.

Der UEL-Präsident hatte sich am Montag bei einem 100,7-Interview erneut zu der Thematik geäußert – dabei warf er Kersch vor, in seiner Ideologie zwischen Arbeit und Kapital gefangen zu sein, die 100 Jahre alt sei. Zudem bezeichnete er es als falsch, dass Selbstständige noch einmal in eine Kasse einzahlen müssen, die es zudem bisher noch gar nicht in der Form gebe, wie Kersch es zwischenzeitlich vorgeschlagen hatte.

Die Luxemburger Handwerkervereinigung „Fédération des artisans“ (FDA) reagiert unterdessen auf einen Satz aus der Pressemitteilung der Regierung, der erklärt, dass sich weitergehende Forderungen der FDA bezüglich eines Ersatzgehalts für Selbstständige erübrigten. „Was mit Sicherheit nicht abgeschlossen ist, ist die Beseitigung von strukturellen Benachteiligungen zulasten von Selbstständigen, insbesondere im Bereich der Sozialversicherung“, schreibt die FDA in einem Statement am Dienstagnachmittag. „Die Forderung nach einem Ersatzgehalt, auf das Selbstständige ein verbrieftes Anrecht haben müssten, anstatt einer Hilfe, die ihnen gewährt werden kann oder eben auch nicht, bleibt dementsprechend bestehen, auch wenn für die akute Phase eine Lösung gefunden wurde.“

Was das Handwerk betrifft, seien die Selbstständigen allerdings zumindest für den Monat Januar und voraussichtlich auch über die kommenden Monate und im Falle eines weiteren Lockdowns abgesichert. Dennoch: „Die ,Fédération des artisans‘ und ,Jonk Handwierk‘ werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Selbstständige gegenüber von Arbeitnehmern von der Politik nicht benachteiligt werden“, schreibt die FDA.

Joanna
16. Februar 2021 - 15.38

Mir losse keen am Reen stoën, alles domm an verlugen Gelaabers souwoul vun Delles an Kersch,Mëttelstand interresséiert keen méi vun deenen politischen Bonzen do. Hir Virgänger dréinen séch am Graf ërem. All Kommentar iwerflësseg.