LuxemburgSelbstständige sollen laut Arbeitsminister Kersch bald Ersatzgehalt bekommen – UEL-Präsident bestreitet Einigung

Luxemburg / Selbstständige sollen laut Arbeitsminister Kersch bald Ersatzgehalt bekommen – UEL-Präsident bestreitet Einigung
 Symbolfoto: Editpress/Julien Garroy

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Selbstständige im Großherzogtum sollen ab März ein Ersatzgehalt bekommen – das hat Arbeitsminister Dan Kersch am Donnerstag gegenüber dem Tageblatt erklärt. UEL-Präsident Michael Reckinger zeigt sich daraufhin überrascht – man habe zwar Gespräche über ein solches Gehalt geführt, jedoch habe es dabei bisher keine Einigung darüber gegeben, wo genau das Geld dafür herkommen soll.

Die Krise trifft zahlreiche Unternehmer seit Monaten hart, viele bangen mittlerweile um ihre Existenz. Luxemburgs Arbeitsminister Dan Kersch hat allerdings nun gute Nachrichten verkündet – Selbstständige im Großherzogtum sollen ab März ein Ersatzgehalt bekommen. „Von mir aus auch schon früher, wir müssen so schnell wie möglich helfen“, erklärt Kersch. Die Höhe solle sich am „Chômage partiel“ orientieren, also an etwa 80 Prozent des eigentlichen Lohns.

Es gehe dabei um Firmen, die aufgrund der Corona-Maßnahmen schließen mussten – die Geschäfte, die laut den Corona-Regeln ganz normal weiterarbeiten dürfen, hätten dagegen keinen Anspruch darauf. Das Gehalt solle laut dem Minister zum Teil vom Staat und zum Teil von den Betreibern selbst finanziert werden. Das solle über die Beiträge geschehen, die die Unternehmen einzahlen, damit bei einem Krankheitsfall im Unternehmen 80 Prozent des Lohns übernommen werden und die Firma mit dem Tragen der 20 Prozent des ausfallenden Lohns nicht zu stark belastet ist.

Es gebe allerdings noch eine Reihe an Details, die vorher geklärt werden müssten, sagt der Arbeitsminister. Dafür gebe es am 23. Februar ein Treffen mit den zuständigen Ministern, der „Union des entreprises luxembourgeoises“ (UEL) und der „Chambre des métiers“. Von vier Ministern aus dem Zuständigkeitsbereich habe er bereits grünes Licht signalisiert bekommen. Der UEL-Präsident zeigte sich nach der Bekanntgabe von Kerschs Vorhaben allerdings überrascht über die Pläne. Kersch sagt dazu: „Ich weiß nicht, was da passiert ist. Ich hatte im Vorhinein mit dem Präsidenten der UEL darüber gesprochen.“

UEL-Präsident Michael Reckinger bestätigt im Gespräch mit dem Tageblatt zwar, dass es Gespräche über ein Ersatzgehalt gegeben habe, allerdings sei es dabei zu keiner Einigung gekommen. Es gehe darum, dass nicht klar sei, woher man das Geld für das Ersatzgehalt nehmen könnte. Reckinger habe ins Gespräch gebracht, dass man das Gehalt aus dem „Fonds pour l’emploi“ zahlen könnte, aus dem auch die Angestellten der coronabedingt geschlossenen Unternehmen ein Arbeitslosengeld bekommen. „Wenn die Angestellten des Unternehmens daraus ihr Arbeitslosengeld bekommen, weil das Geschäft schließen muss, wieso sollte dann nicht aus den gleichen Gründen der Chef Geld von dort bekommen?“ Kersch sperre sich jedoch dagegen, den Selbstständigen aus diesem Fonds das Ersatzgehalt zahlen zu wollen, sagt Reckinger.

Auch dem Tageblatt gegenüber hatte Kersch erklärt, das Zahlen des Gehalts aus diesem Topf sei aus verschiedenen Gründen, die die Regeln zum Arbeitslosengeld betreffen, nicht möglich. Reckinger will das allerdings nicht als Argument gelten lassen: „Wir machen ohnehin derzeit einen riesigen Spagat, um Hilfen zu ermöglichen.“ Ohne bestimmte Sonderregelungen sei das gar nicht möglich.

Till Eule vor dem Spiegel
11. Februar 2021 - 16.21

Gute Initiative von Herrn Kersch das kapitalistische System zu reformieren. Weiterführend kann man dann die Betriebe , Geschäfte verstaatlichen und die Gewinne in die Staatskasse abführen. Dem kapitalistischen Verständnis wegen, wer ein Ersatzgehalt vom Staat erhält, ist ja nicht mehr selbstständig. Dem sozialistischen , kommunistischen Verständnis wegen , da der Selbstständige jetzt vom Staat bezahlt wird, er wohl dann auch nicht mehr selbstständig die Gewinne einheimsen darf.Oder habe ich das liberale Wirtschaftssystem falsch verstanden, der Arbeitnehmer in schlechten Zeiten finanziell für den Arbeitgeber einstehen muss? Falls ja, liebe Arbeitnehmer , stehen wieder goldige Zeiten an , erinnert eure Gewerkschaftsvertreter daran, die Arbeitgeber bei den auszuhandelnden Kollektiv-,Arbeitsverträgen auch so „ möetchgierweg sin“.Aber eher glaube ich , die Pandemie aus den Augen aus dem Sinn, der Arbeitnehmer wieder Schütze A... im letzten Glied ist.