Die Ermittlungen zum sog. Impfdrängler-Phänomen, das zu Beginn der nationalen Impfkampagne Schlagzeilen machte, sind nun abgeschlossen. Das geht aus einem Presseschreiben der Justiz vom Freitag hervor.
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Luxemburg habe gegen zwölf Personen ermittelt, die in Verdacht standen, sich einen illegalen oder vorzeitigen Zugang zu einer Covid-19-Impfung verschafft zu haben. Die Staatsanwaltschaft habe vier Personen eine Verwarnung geschickt. In den übrigen acht Fällen gab es „nicht genügend Anhaltspunkte für eine Strafverfolgung“ bzw. es wurde kein Verstoß festgestellt, heißt es in dem Schreiben. Daher seien die Fälle ohne weitere Folgen eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft Diekirch habe ihrerseits 69 Personen überprüft und anschließend 23 Verwarnungen verschickt. Die Fälle der restlichen 46 Personen wurden aufgrund mangelnder Anhaltspunkte oder weil kein Verstoß festgestellt werden konnte, geschlossen.
Die Staatsanwaltschaft habe die verwarnten Personen darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihr Fehlverhalten die Straftatbestände der Veruntreuung, der Hehlerei und des Computerbetrugs erfüllen würden. Da die Öffentlichkeit dadurch nur geringfügig gestört worden sei, habe sich die Staatsanwaltschaft auf eine Verwarnung beschränkt und keine weiteren Schritte eingeleitet.
De Maart
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