Vor den am Sonntag anstehenden Parlamentswahlen erinnert der Gewerkschaftsbund OGBL daran, dass Arbeitnehmer, die an diesem Tag arbeiten müssen, das Recht haben, während der Arbeitszeit wählen zu gehen.
Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass das Recht wählen zu gehen, zu den Dienstbefreiungen gehört. Alle Arbeitnehmer, die am Sonntag, 8. Oktober 2023, arbeiten müssen und während der Öffnungszeiten der Wahllokale (8 bis 14 Uhr) wählen gehen möchten, haben somit das Recht, dies während der Arbeitszeit zu tun, ohne jegliche Bestrafung fürchten zu müssen.
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