JustizEr wollte der Familie von Regierungsmitgliedern Gewalt antun

Justiz / Er wollte der Familie von Regierungsmitgliedern Gewalt antun
In erster Instanz wird das Tageblatt (Editpress) freigesprochen. Die Klage wegen Verleumdung und übler Nachrede hat das Gericht nicht zurückbehalten. Foto: Editpress

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Was darf oder durfte man in Zeiten der Pandemie machen, sagen, schreiben und veröffentlichen? Mit dieser Frage ist das Bezirksgericht Luxemburg jetzt und wohl auch noch in naher Zukunft beschäftigt. In drei Fällen wurden am Donnerstag (16.6.) die Urteile gesprochen.

Kein Zweifel. Corona sowie die Auswirkungen der Pandemie auf die Menschen und auf das gesellschaftliche Leben haben viele beschäftigt, aufgeregt und zu unterschiedlichen Taten verleitet. Einiges davon landete vor Gericht. Zum Beispiel der Fall des Mittdreißiger-Mannes namens F.T.  Vor Gericht wurde er am Donnerstagmorgen zu 24 Monaten Haft mit integraler Bewährung und zu 2.500 Euro Geldstrafe verurteilt.

Der Mann hat Drohbriefe verschickt. Im großen Stil – mehrmals. An Politiker und an andere Adressen, die CNS zum Beispiel, scheinbar auch an RTL. Der Ton der Briefe ist unmissverständlich bedrohlich, unsäglich brutal und eindeutig. Er zeugt von Gewaltbereitschaft. So kündigt F.T. zum Beispiel an, dem Ehemann von Premierminister Xavier Bettel und den Töchtern von Gesundheitsministerin Paulette Lenert körperliche Gewalt anzutun. Einigen Briefen fügt er eine puderartige Substanz hinzu. Das Pulver ist im Nachhinein harmlos, aber auf diversen Ebenen löst es zunächst höchste Alarmbereitschaft aus. Vor Gericht sagt F.T., dass die Corona-Politik der Regierung, die einschränkenden Maßnahmen, ihn zum Scheiben der Briefe getrieben hätten. Warum er damals solche Briefe verfasst habe, das verstehe er allerdings heute irgendwie selbst nicht mehr. Es tue ihm leid, sehr leid. Wenn er höre, was er geschrieben hat, bekomme er Angst vor sich selber. „Un acte débile“ seien seine Briefe gewesen. Einen Moment der Schwäche nennt es sein Anwalt.

„Sie haben den Leuten Angst machen wollen“, so der Richter. „Sie haben lange Briefe geschrieben, haben Informationen recherchiert. Ein kurzer Moment der Schwäche scheint das nicht gewesen zu sein.“  Die Drohbriefe, die der offensichtlich in irgendeiner Weise radikalisierte Impf- und Corona-Maßnahmen-Gegner zwischen Sommer und Winter 2021 geschrieben hat, sind wahrlich kein Kavaliersdelikt. Deshalb bringen sie ihm nun eine harte Bewährungs- und Geldstrafe ein. Die Strafe ist allerdings nur ein Schuss vor den Bug und dementsprechend eine Chance für einen Neubeginn, eine Umorientierung. F.T., bisher nicht auffällig geworden oder vorbestraft, muss nicht ins Gefängnis, was eine weise Entscheidung der Richter ist. Er bleibt frei, darf arbeiten und sich weiterhin um seine achtjährige Tochter kümmern.

Zwei Freisprüche

Zweiter Fall. Mit Peter Freitag erhielt am Donnerstag ein weiterer Impf- und Corona-Maßnahmen-Gegner sein Urteil vor Gericht. Aufruhr, Attentatsdrohung sowie Beleidigung von Ministern, Abgeordneten und Magistraten wurden ihm vorgeworfen. Hintergrund ist ein von ihm im Dezember veröffentlichtes Video. Nach der Demonstration mit leichten Ausschreitungen auf dem hauptstädtischen Weihnachtsmarkt und vor der Demonstration, die Tage später von der belgischen Polizei mit Wasserwerfer und Hunden begleitet wurde, hat Freitag in einem längeren Video auf mögliche Folgen der Eskalationsspirale aufmerksam gemacht. Klar ist dabei nicht, ob er zu Aufruhr aufstacheln oder „nur“ warnen wollte. Das Gericht hat wohlwollend entschieden und nichts von den Aussagen im Video als Straftat zurückbehalten. Peter Freitag wurde freigesprochen.

Dritter Fall: Freigesprochen wurden auch die Gesellschaft Editpress und verschiedene ihrer Mitarbeiter. Der frühere RTL-Magazin-Mitarbeiter Bas Schagen hatte aufgrund eines Tageblatt-Artikels über die Anti-Corona-Maßnahmen-Szene Klage wegen Verleumdung und übler Nachrede eingereicht. Dieser Klage hat das Gericht nicht stattgegeben und einen Freispruch auf ganzer Linie verkündet. Wie in den beiden zuvor genannten Fällen gilt es allerdings, das schriftliche Urteil abzuwarten, um die Überlegungen des Gerichtes vollumfänglich analysieren und wiedergeben zu können. 

Zu bemerken ist, dass alle drei Urteile vom Donnerstag in erster Instanz gesprochen wurden. Das heißt, dass alle Parteien ab dem Tag nun 40 Tage Zeit haben, um Berufung einzulegen.

bernadette2980
18. Juni 2022 - 17.58

En Hoon eng déck Sauerei dass deen D.A.W.P. elo nach ka weiderfueren a Liewen op Spill setzen . Waat hun mir fir eng Justiz Schummt iech

Arm
17. Juni 2022 - 11.45

Lügner und Betrüger werden nicht angeklagt