Umgehungsstraße BascharageDrei Umweltorganisationen kritisieren Vorgehensweise der Regierung

Umgehungsstraße Bascharage / Drei Umweltorganisationen kritisieren Vorgehensweise der Regierung
Der Kampf für den Erhalt des Naherholungsgebiets „Bobësch“ geht weiter Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Drei Organisationen – BIGS asbl., Mouvement écologique régionale sud und natur & ëmwelt Gemeng Suessem – reagieren gemeinsam auf die Genehmigung für die Käerjenger Umgehungsstraße, die vorige Woche von Umweltminister Serge Wilmes unterzeichnet wurde. Für sie ist der „Bascharager Contournement“ gesetzwidrig und deshalb müsse der Bau gestoppt werden. Die Umweltschützer rufen die Einwohner von Sanem und Bascharage auf, sich zu wehren, ansonsten die Gefahr bestehe, dass das Naherholungsgebiet für immer zerstört werde.

Die Reaktion auf den Erlass des Umweltministeriums von voriger Woche, den Bau der Bascharager Umgehungsstraße zu genehmigen, ließ nicht lange auf sich warten. Vor allem die Vorgehensweise der Regierung ist den Umweltorganisationen ein Dorn im Auge. Den für Naturschutz zuständigen Stellen sei die Meinung der Bevölkerung nicht wichtig und jetzt werde „mit dem Brecheisen ein seit Jahren umstrittenes Projekt durchgesetzt“, dabei lägen mittlerweile neue Fakten vor, die bei der Entscheidung aber nicht berücksichtigt wurden.

Minister Serge Wilmes habe das Projekt Umgehungsstraße in seiner Gesamtheit genehmigt, ohne auf das Ergebnis der zwei angekündigten Beteiligungsverfahren zu warten. So werde zwar eine öffentliche Befragung zur Ausweitung der Natura-2000-Zone stattfinden, allerdings erst nach den Waldrodungen. Und es werde eine Befragung stattfinden, um die nationale Naturschutzzone „Dreckwiss“ teilweise zerstören zu können, schreiben die Umweltschützer.

„Umweltfrevel“

Eine Veröffentlichung der Genehmigung durch das Bautenministerium würde bedeuten, dass mit dem Bau begonnen werden könne. Nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht könnte das Projekt dann verhindern. Die drei Organisationen würden sich gemeinsame juristische Schritte vorbehalten, um den „Umweltfrevel“ zu stoppen. Sie fordern, dass die Veröffentlichung der Baugenehmigung (und damit die Frist zum Einspruch vor dem Verwaltungsgericht) ausgesetzt wird, wenigstens so lange, bis die Beteiligungsverfahren abgeschlossen seien.

Laut europäischer Rechtsprechung müsse der „Bobësch“, der mittlerweile als Natura-2000-Zone ausgewiesen wurde, eh von den Bauarbeiten der Umgehungsstraße ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus sprächen mehrere Gründe dafür, dass neu mit der Prozedur begonnen werde. Da die wichtigsten Merkmale des Projekts geändert hätten, schreibe das Gesetz dies so vor. U.a. würden die Luftverschmutzungswerte in Bascharage nicht mehr überschritten, und somit sei die ursprüngliche „raison impérative d’intérêt public majeur“ nicht mehr gegeben. Zudem gebe es Alternativen, die die Natur weniger beeinträchtigten. Und schließlich sei bei der Umweltimpaktstudie von 2016 der beantragte europäische Schutzstatus für den „Bobësch“ nicht berücksichtigt worden.

Die drei Organisationen rufen die Einwohner von Sanem und Bascharage auf, sich zu wehren, ansonsten die Gefahr bestünde, dass das Naherholungsgebiet für immer zerstört werde. (c.mol)