StatecDie nächste Volkszählung findet am 1. Juni statt

Statec / Die nächste Volkszählung findet am 1. Juni statt
Die letzte offiziell angegebene Bevölkerungszahl geht auf den 1. Januar 2020 zurück: Damals lebten 626.100 Menschen in Luxemburg. Inzwischen dürfte die Bevölkerung aber weiter gewachsen sein. Foto: Editpress/Alain Rischard

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Alle zehn Jahre werden in Luxemburg die Einwohner gezählt. Die nächste Volkszählung findet am 1. Juni dieses Jahres statt. Dabei stehen aber nicht nur die Bevölkerungszahlen im Mittelpunkt: Ziel der Volkszählung ist es, „verlässliche und vollständige demografische und sozioökonomische Informationen“ über die Bevölkerung Luxemburgs zu erhalten. Große Veränderungen gegenüber der letzten Zählung 2011 seien aber nicht zu erwarten, so der zuständige Minister Franz Fayot.

626.100 Einwohner lebten am 1. Januar 2020 im Großherzogtum. Dabei handelt es sich um die letzte offizielle Erhebung, die bis heute vom Luxemburger Statistikamt Statec veröffentlicht wurde. Dass es sich dabei nur um eine – zugegeben ziemlich genaue – Schätzung handelt, zeigt allein schon die runde Zahl. Tatsächlich aber wird die genaue Einwohnerzahl des Landes nur alle zehn Jahre im Rahmen einer groß angelegten Volkszählung erfasst. Und die nächste steht schon wieder vor der Tür.

Am 1. Juni 2021 nämlich führt das luxemburgische Statistikamt nach 2011 die nächste Volkszählung durch. Diese gilt als ein wichtiges Instrument, um „verlässliche und vollständige demografische und sozioökonomische Informationen über die Bevölkerung Luxemburgs zu erhalten“, wie einer Präsentation der nationalen Datenschutzkommission CNPD zu entnehmen ist. Es ist darüber hinaus auch die einzige statistische Quelle, die zuverlässige Zahlen für die unterschiedlichen Gemeinden, Ortschaften und Stadtviertel des Landes liefert.

So werden nicht nur die genauen Einwohnerzahlen erfasst, sondern auch Informationen zu Alter, Geschlecht, Herkunft und andere Angaben gesammelt, die etwa nähere Auskunft über die Zusammensetzung der Haushalte im Großherzogtum liefern. Auch können die nationalen, respektive europäischen Behörden jedes Mal neue Fragen implizieren, die von hoher gesellschaftlicher Relevanz und Aktualität sind. Anhand der gesammelten Daten können die Gemeinden und der Staat dann die Infrastruktur und Bedürfnisse der Zukunft planen.

„Es besteht daher ein berechtigtes Interesse, diese Volkszählung durchzuführen, da die Ergebnisse ein detailliertes Bild über die Situation und die sozioökonomische Entwicklung in Luxemburg liefern“, so ein Experte des Statec. Die gesammelten Informationen könnten ebenfalls dazu dienen, politische und wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen.

Datenschutz an erster Stelle

Volkszähler werden zum 1. Juni damit beauftragt, die Formulare zu verteilen und später wieder einzusammeln. Der Datenschutz spielt dabei natürlich eine ganz besonders wichtige Rolle. Dementsprechend sind die Volkszähler auch an die absolute Schweigepflicht gebunden. Sie haben auch nicht das Recht, Antworten zu überprüfen oder gar Wohnungen zu betreten. Parallel dazu besteht inzwischen auch die Möglichkeit, im Netz per eGuichet an der Volkszählung teilzunehmen.

Eine ähnliche Sorgfalt gilt auch bei der Anonymisierung der Einsendungen: „Bei der Eingabe der Daten werden die Abschnitte, auf denen Name und Adresse der Bürger stehen, vom Formular getrennt“, verspricht die nationale Datenschutzkommission. „Diese Daten werden also nicht in die Dateien der Volkszählung eingetragen. Dies gelte auch für die Bürger, die über Internet teilnehmen. Außerdem werden die erhobenen Daten ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. „Auf keinen Fall aber können sie für administrative oder steuerliche Kontrollen benutzt werden“, so die CNPD.

Der Datenschutz sei denn auch einer der Gründe, weshalb die Volkszählung direkt bei den Einwohnern vorgenommen wird. Alternativ bestünde nämlich die Möglichkeit, die benötigten Informationen über bereits bestehende Datensätzen zu erheben – etwa mit Angaben der Sozialversicherung, der Steuerabteilung und des nationalen Personenregisters. „Dabei würden sich allerdings weitere Fragen stellen, was den Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre betrifft“, heißt es vonseiten der Datenschutzkommission.

Dazu geselle sich das Recht des Bürgers, selbst über seine Daten zu bestimmen: Die traditionelle Volkszählung biete dem Bürger immer noch die Möglichkeit, eine gewisse Kontrolle darüber zu behalten, was man antwortet und wie viele Informationen man über sich preisgibt. Andernfalls laufe man Gefahr, den gläsernen Bürger noch zu fördern, was allerdings nicht gewollt sei.

Für nationale und europäische Zwecke

In der Regel wird die Umsetzung der Volkszählung durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 9. Juli 2008 geregelt. Im Fragebogen befinden sich demnach auch Abschnitte, die von den europäischen Instanzen vorgegeben wurden, zum Beispiel auf Empfehlung internationaler Organisationen. Dabei handelt es sich etwa um Fragen zur Sprache zu Hause oder am Arbeitsplatz, zur Mobilität oder zu Beruf und Bildungsstand.

Gesammelt werden aber auch Informationen für nationale Zwecke. In diesem Zusammenhang habe das Statec verschiedene Ministerien und Verwaltungen bei der Ausarbeitung der Fragebögen mit einbezogen. So werden bei der kommenden Volkszählung erstmals auch Fragen zu möglichen Behinderungen und der Notwendigkeit einer Renovierung respektive energetischen Sanierung einer Wohnung gestellt.

Insgesamt aber habe sich die europäische Gesetzgebung gegenüber der letzten Erhebung von Februar 2011 nicht stark verändert, betont der für Statec und Volkszählung verantwortliche Wirtschaftsminister Franz Fayot. „Die Fragen, die 2021 gestellt werden, sind zum größten Teil gleich geblieben – wenn auch verschiedene Wortwendungen überarbeitet wurden“, so der Minister in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Fred Keup (ADR).

Betroffen sei zum Beispiel der Abschnitt über die Nutzung der Sprachen. „Laut Statec wurden diesbezüglich leichte Anpassungen vorgenommen“, erklärt der Minister. Genauer genommen wurden folgende Fragen angepasst: „Wat ass Är Haaptsprooch, dat heescht déi Sprooch, op där Dir denkt an déi Dir am beschte schwätzt?“, „Wéi eng Sprooch(en) schwätzt Dir gewéinlech doheem resp. mat de Persounen, déi lech nostinn? (Méi Äntwerte méiglech)“ sowie „Wéi eng Sprooch(en) schwätzt Dir gewéinlech op der Aarbecht resp. an der Schoul oder op der Universitéit? (Méi Äntwerte méiglech)“.

Die Antwortmöglichkeiten blieben indessen die gleichen, mit einer einzigen Ausnahme: Die erste Frage kann auch mit „Nach net al genuch, fir ze schwätzen“ beantwortet werden. Zusätzlich dazu werde dieses Mal auch genauer erklärt, was mit den Wortwendungen „auf der Arbeit“ und „in der Schule“ wirklich gemeint sei.

Nicht mehr gestellt werden Fragen zur Ausstattung der Haushalte. „Es gibt andere Umfragen des Statec, die es erlauben, diese Fragen besser und noch regelmäßiger zu stellen“, so Fayot. Andere Angaben, wie etwa jene zur Nationalität oder zum Familienstand, müssten auch nicht mehr direkt bei den Haushalten erhoben werden: „Diese Informationen können dem nationalen Personenregister entnommen werden“, erklärt der Minister.

Aus Verständnisgründen werden sämtliche Fragen bei der Volkszählung am 1. Juni übrigens erstmals in den drei Verwaltungssprachen des Landes gestellt sowie auf Portugiesisch und Englisch.

Die erste Volkszählung

In Luxemburg wurde die Bevölkerung erstmals vor 255 Jahren offiziell erfasst. Zurück geht die Initiative auf die österreichische Kaiserin Maria-Theresia, unter deren Herrschaft auch das damalige Herzogtum Luxemburg fiel. Im März 1766 verfügte die Kaiserin, dass sämtliche Untertanen ihre Besitztümer und Erträge angeben müssten. Offiziell um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen. Hinter vorgehaltener Hand aber wurde gemunkelt, die Kaiserin wolle die Staatseinnahmen verbessern. Im Zuge der Reform wurde am 26. Juli 1766 auch eine Volkszählung in Luxemburg verfügt. Knapp 224.000 Einwohner wurden im damaligen Herzogtum gezählt, das mit mehr als 9.000 Quadratkilometern drei Mal so groß war als heute. Fast jeder vierte Einwohner wurde als Landwirt oder Landarbeiter geführt. Die Festung Luxemburg nannten im Sommer 1766 rund 8.500 Einwohner ihr Zuhause.

Akkurate Rechnungen

Die letzte offiziell verlässliche Einwohnerzahl Luxemburgs stammt vom 1. Januar 2020: 626.100 Einwohner lebten an diesem Stichdatum im Großherzogtum. Die Zahl stammt vom Luxemburger Statistikamt Statec, das auch für die Volkszählung verantwortlich zeichnet. Ganz genau wird die Bevölkerungszahl aber nur alle zehn Jahre bei einer Volkszählung erfasst. Die letzte, auch wirklich hundertprozentig akkurate Einwohnerzahl stammt deshalb vom Februar 2011: Damals hatte das Land 512.400 Einwohner. Das bedeutet aber nicht, dass die Zahlen dazwischen weniger akkurat sind: Dank der Rechnungsmethode des Statec ergeben auch diese Zahlen immer noch ein verlässliches Bild. Das Statistikamt bedient sich einfach der Einwohnerzahl des Jahres zuvor und rechnet den natürlichen Saldo (Geburten und Todesfälle) sowie die Nettozuwanderung hinzu.