PressefreiheitDie Informationen sind frei: Fortschritte bei zwei Gesetzesprojekten 

Pressefreiheit / Die Informationen sind frei: Fortschritte bei zwei Gesetzesprojekten 
Keine Pressefreiheit ohne freien Zugang zu Informationen Foto: Editpress/Julien Garroy

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Wichtige Gesetzestexte für Journalisten: Das Informationszugangsgesetz kommt bald – vielleicht. Und der Zugriff auf luxemburgische Firmendaten soll bald auch für ausländische Pressevertreter möglich sein.

Journalisten brauchen Informationen. Auch und vor allem, um gute Arbeit im Dienste der Öffentlichkeit zu leisten. Journalisten bündeln, ordnen, gewichten und verbreiten Informationen. Manche sind öffentlich. Viele nicht. In diesem Fall sind Journalisten auf Unterstützung angewiesen. Nicht immer geht es dabei um Whistleblower, die Geheimwissen verraten. Meistens handelt es sich um Behörden, die Auskunft geben können. In Luxemburg sind diese darum zwar gebeten – jedoch nicht dazu verpflichtet.

Um den freien und schnellen Zugang zu relevanten Informationen zu sichern, braucht es Gesetze. Noch hat Luxemburg keines – doch das könnte sich bald ändern. Das luxemburgische Informationszugangsgesetz befindet sich Informationen des Radiosenders 100,7 zufolge „auf dem richtigen Weg“. Premierminister Luc Frieden (CSV) habe sich vergangenen Freitag in einer Sitzung mit dem Luxemburger Presserat beraten. Dort soll es laut 100,7 unter anderem um den Zugang der Presse zu Informationen gegangen sein.

Bereits im Rahmen des traditionellen Neujahrsempfangs für Medien- und Kommunikationsvertreter im Januar hatte Frieden bekannt gegeben, die Luxemburger Presse solle ein Informationszugangsrecht erhalten. „Noch vor dem Sommer“ solle dem Regierungsrat ein Gesetzentwurf nach deutschem oder Schweizer Vorbild vorgelegt werden, sagte Frieden damals. Höchste Zeit. „Die zögerliche Herausgabe von Informationen durch Gerichte und Ministerien“ sei laut Roger Infalt, Generalsekretär des Presserates, ein Grund für die schwindende Pressefreiheit in Luxemburg.

Zugang zu Firmendaten

Der Presserat ist auch noch in einer weiteren Informationssache aktiv. In Luxemburg können Journalisten über das „Registre des bénéficiaires effectifs“ (RBE) Einsicht in Firmendaten beantragen. Nach einer Klage am Luxemburger Bezirksgericht gegen das Luxembourg Business Register und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Ende November 2022 war der Zugang zum Eigentümer-Register jedoch für knapp einen Monat gesperrt worden. Ausländischen Journalisten, die zum Beispiel investigativ zu Luxemburger Firmen recherchieren, bleibt der Zugang bis heute verwehrt.

Dies könnte sich nun mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) ändern. Der sieht vor, dass Journalisten aus Nicht-EU-Staaten eine individuelle Anfrage an das luxemburgische Handelsregister richten, in der sie ihr legitimes Interesse an den angefragten Daten erklären. Der Presserat hat sich diesen Entwurf angeschaut und Detailkritik geübt: „In Bezug auf die Aufnahme von Journalisten aus anderen EU-Mitgliedstaaten in das Gesetz über das Recht auf Zugang zum RBE erinnert der Presserat daran, dass er nicht befugt ist, die Presseausweise dieser Journalisten, die Zugang zum RBE erhalten möchten, zu kontrollieren.“ Anders als bei luxemburgischen Journalisten, deren Presseausweise der Presserat ausstellt, kann er bei ausländischen Journalisten nicht darüber urteilen, ob es sich tatsächlich um Berufsjournalisten handelt.

Ein weiterer Kritikpunkt des Presserates bezieht sich auf den Schutz von Journalisten: Die nationale Datenschutzkommission (CNPD) hatte vorgeschlagen, auch Firmeneigentümern, das Recht zuzugestehen, herausfinden zu können, wer ihre Daten abgefragt hat. Um Journalisten vor Klagen zu schützen, hatte der Presserat gefordert, dass solche Anfragen von Unternehmerseite nach dem „No Tipping Off“-Prinzip behandeln werden sollten: keine Denunziation, Klarnamen von Journalisten und ihren Medien sollen nicht weitergereicht werden dürfen. Der Presserat wünscht sich eine klare, wörtliche Formulierung zum Schutz der Identität von Journalisten im Gesetzestext. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf merkt der Presserat darüber hinaus an, dass die Zugangsfrist zum RBE von drei Arbeitstagen für Journalisten, die aktuell recherchieren, eine recht lange Zeit sei. Eine kürzere Frist sei angebrachter. Unklarheit herrsche laut Presserat im Gesetzestext noch immer bezüglich der möglichen Ablehnung von journalistischen Anfragen. So stelle sich beispielsweise die Frage, auf welcher Grundlage einem Berufsjournalisten die Einsicht in das RBE verweigert werden könnte.