JustizBionext Lab sieht sich von Regierung übergangen

Justiz / Bionext Lab sieht sich von Regierung übergangen
Als sich die Menschen in Luxemburg im Sommer 2021 mit Genehmigung der Regierung gratis, aber ausschließlich in den Zentren der „Laboratoires réunis“, auf Corona testen lassen konnten, blieben bei Bionext Lab die Kunden aus. Ein Gericht soll nun unter anderem klären, inwiefern damit faire Wettbewerbsregeln eingehalten wurden. Foto: Editpress/Alain Rischard

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Das Analyselaboratorium Bionext Lab aus Leudelingen klagt vor einem Schnellgericht gegen den Staat. Es geht dabei um Konkurrenzkampf, um die Corona-Pandemie und um nicht weniger als die Frage, ob die Regierung, vor allem das Gesundheitsministerium, eigene Regeln und Gesetze befolgt hat.

„Meine Geduld ist fast am Ende“, sagt der Richter am Dienstag. Der Prozess, bei dem sich das Privatlaboratorium Bionext Lab und der Luxemburger Staat (Regierung/Gesundheitsministerium) gegenüberstehen, zieht sich in die Länge. Dabei ist noch nicht mal geklärt, ob das Schnellgericht Luxemburg überhaupt zuständig ist.

Abgesehen von der Zuständigkeit dreht sich alles eigentlich um eine einzige wesentliche Frage: Ging es bei der Vergabe des Auftrags zum Large Scale Testing (LST) mit rechten Dingen zu? Gemeint ist die Zeit zwischen dem 15. Juli und dem 15. September 2021. Damals gab es ein großzügiges Angebot der Regierung: Jeder Mensch in Luxemburg konnte sich nach Belieben einem PCR-Test unterziehen. Dieses Angebot war gratis. Am freien Markt kostete ein Test zwischen 60 und 90 Euro – viel Geld für eine mehrköpfige Familie.

Verstoß gegen Wettbewerbsregeln

Den Gratis-Test konnte man allerdings nur in den Testzentren der „Laboratoires réunis“ machen und nicht bei einem Konkurrenzunternehmen wie eben Bionext Lab. Auch das hatte die Luxemburger Regierung so entschieden.

Für das Laboratorium aus Leudelingen ist das ein klarer Verstoß gegen die Wettbewerbsregelung. Die zweimonatige Gratis-Phase im Sommer 2021 hätte unbedingt als Auftrag neu ausgeschrieben werden müssen. Das aber sei nicht geschehen.

Vor dem Schnellgericht fordert Bionext Klärung. Das ist, wie es scheint, aber nicht so einfach. Was für die Anwälte von Bionext einer Neuausschreibung bedurft hätte, ist für die Gegenseite, also den Staat, einfach nur eine politisch gewollte Neuorientierung einer beschlossenen Strategie. Einfach ist es aber auch deswegen nicht, weil sich, wie gesagt, die Frage stellt, ob das Schnellgericht überhaupt zuständig ist. Im Prinzip entscheidet ein solches Gericht nämlich in akuten Streitsachen, wenn es darum geht, schnell sich anbahnenden Schaden abzuwenden oder zu mindern, nicht wenn der vermeintliche Schaden – wie in diesem Fall – bereits erfolgt ist oder die Ursache dafür nicht mehr existiert. Die Gratis-Test-Phase im Rahmen des Large Scale Testing endete ja am 15. September.

Wie es weitergeht

Der etwaige Verstoß gegen Wettbewerbsregeln ist nicht mehr gutzumachen – außer mit Schadensersatz. Den aber hat Bionext Lab bisher nicht gefordert. Zukunftsweisend ist die Entscheidung des Gerichtes aber allemal.

Wie geht es weiter? Nun, am 16. Mai ist eine weitere Sitzung in der Streitsache anberaumt. Da dürfte das Gericht zunächst bekannt geben, ob es zuständig ist oder nicht. Wenn ja, kann sich anschließend mit der staatlichen Vergabe des Testauftrags und mit der Frage beschäftigt werden, ob Bionext überhaupt die Voraussetzung erfüllte, um teilzunehmen. Es ist möglich, dass diesbezüglich eine Expertise beantragt wird. Je nach Beantwortung dieser Fragen könnte das Schnellgericht dann auch Strafen verhängen.

Wie auch immer, die Streitsache wird nicht so schnell beigelegt, da hat der Richter wohl recht. Es muss aber irgendwann eine rechtskräftige Antwort geben. Der Vorwurf, der Staat missachte seine eigenen Gesetze, darf nämlich nicht ungeklärt im Raum stehen bleiben.