Luxemburg und Belgien haben sich darauf geeinigt, die Home-Office-Ausnahmeregelung für belgische Grenzgänger bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Das erklärte das Finanzministerium am Montag in einer Pressemitteilung. Arbeitnehmer dürfen jetzt bis zum 31. Dezember von ihrem Wohnsitz in Belgien aus für ihren Luxemburger Arbeitgeber arbeiten, ohne dort Steuern zahlen zu müssen.
Laut einer beidseitig unterschriebenen Konvention können belgische Arbeitnehmer eigentlich nur 24 Tage von zu Hause aus arbeiten, ohne steuerliche Nachteile fürchten zu müssen. Mitte März war wegen der Corona-Krise eine erste Ausnahmeregelung mit Belgien vereinbart worden. Ähnliche Ausnahmen wurden während der Krise auch für Arbeitnehmer aus Frankreich und Deutschland beschlossen. Der Vertrag mit den deutschen Behörden wurde bei der ersten Verlängerung so angepasst, dass dieser sich automatisch um einen Monat verlängert, bis eines der beiden Länder von ihm zurücktritt. Auch die deutschen Grenzgänger können also aufatmen. Der Vertrag mit Frankreich ist bisher noch nicht verlängert worden.
Finanzminister Pierre Gramegna (DP) wird in der Pressemitteilung zitiert: „Diese Ausnahmeregelung mit unseren belgischen Nachbarn ist sehr wichtig im Kampf gegen die Verbreitung von Covid-19. So konnte den luxemburgischen und 50.000 belgischen Grenzgängern die notwendige Flexibilität garantiert werden.“ Die Verlängerung des Telearbeitsabkommens sei eine ausgezeichnete Nachricht für beide Länder.
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