RatgeberAugen auf beim Autokauf: UCL gibt Tipps fürs Autofestival

Ratgeber / Augen auf beim Autokauf: UCL gibt Tipps fürs Autofestival
Am Wochenende startet das diesjährige Autofestival. Beim Kauf eines neuen Fahrzeuges gilt es einiges zu beachten.  Foto: Editpress

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Am kommenden Wochenende startet wieder das alljährliche Autofestival. Hier locken die Verkäufer mit Sonderangeboten und Vergünstigungen. Damit der Autokauf nicht zum Albtraum wird, hat die „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC) einige Tipps zusammengetragen.

Der Konsumentenschutz ULC hat auch dieses Jahr wieder ein paar Tipps zusammengestellt, um auf potenzielle Gefahren beim Autokauf hinzuweisen. Die Kunden sollten darauf achten, dass die genaue Bezeichnung des Modells, inklusive Ausstattung, sowie alle gewählten Extras im Vertrag festgelegt werden, schreibt die ULC. Auch der Kaufpreis muss präzise angegeben werden. „Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen keine missbräuchliche Klausel enthalten. Darunter versteht man Vertragsbedingungen, mit denen sich der Verkäufer einseitige Vorteile zum Nachteil des Kunden einräumen will“, schreibt die ULC. 

Ist der Kaufvertrag erstmals unterzeichnet, dann gibt es kein Zurück mehr. Die abgeschlossenen Verträge unterliegen keinem Rücktrittsrecht. Sollte der Kunde seine Meinung anschließend ändern und von diesem Vertrag zurücktreten wollen, könne der Händler sein Recht auf Schadenersatz geltend machen. Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs sollte der Zustand des Fahrzeugs genauestens festgehalten werden. Der genaue Kilometerstand des Fahrzeugs am Verkaufstag muss ebenfalls im Vertrag angegeben sein.

Vorsicht vor Überschuldung

Wenn man den Kauf des neuen Autos über ein Darlehen finanzieren will, sollte eine Klausel im Auftragsschein oder Kaufvertrag aufgenommen werden, die besagt, dass der abgeschlossene Vertrag nur rechtsgültig ist, wenn das Darlehen bewilligt wird. Nur so kann man sicher sein, dass man nicht an den Vertrag gebunden ist, sollte der Darlehensantrag abgelehnt werden. Auch rät die ULC den Verbrauchern, die Bedingungen eines eventuellen Darlehensvertrags genau zu prüfen und auf den tatsächlichen Jahreszinssatz zu achten.

Damit der Autokauf nicht zur Überschuldung führt, sollte man sich vor dem Kauf Gedanken machen, ob man sich ein neues Auto, aber auch die anfallenden Kosten leisten kann und welche Folgen die Ausgaben auf das Leben haben. Der potenzielle Käufer soll sich genau über die zurückzuzahlende Summe im Klaren sein. Besteht ein finanzielles Polster, damit die Raten auch bei unerwarteten Engpässen übernommen werden können? „Als Überschuldung wird die Finanzsituation einer Person oder Familie bezeichnet, bei der dauerhaft die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Dies führt häufig dazu, dass weitere Kredite in Anspruch genommen werden und sich damit die Lage weiter verschlimmert. In Luxemburg fällt die Überschuldung in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Familie und Integration“, schreibt die „Commission de surveillance du secteur financier“ (CSSF) auf ihrer Homepage.

Die ULC empfiehlt den Verbrauchern, sich vor dem Unterschreiben eines Kaufvertrags umfassend zu informieren. Für weitere Informationen steht die ULC unter der Nummer 49 60 22-1 zur Verfügung.                                                                                                                      

Der Experte
18. Januar 2024 - 16.39

Nie wurde so beim Verbrauch der Verbrenner gemogelt wie bei der Reichweite der Elektro Autos.