EU DCCAuf Papier oder digital: Bühne frei für CovidCheck.lu

EU DCC / Auf Papier oder digital: Bühne frei für CovidCheck.lu
Test- und Impfbescheinigungen wurden europaweit harmonisiert. Mit der entsprechenden App können die Dokumente künftig in sämtlichen EU-Staaten gelesen werden sowie in Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Foto: Editpress/Julien Garroy

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Gesundheitsministerin Paulette Lenert und der delegierte Minister für Digitalisierung, Marc Hansen, haben gestern das „EU Digital Covid Certificate“ vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein europaweit gültiges Zertifikat, das sämtliche Informationen enthält, die im Zusammenhang mit der Pandemie von Relevanz sein könnten, darunter auch Test- und Impfbescheinigungen. Das Dokument und dazu passende Smartphone-App sind ab sofort in Luxemburg erhältlich.

Selten stand eine Smartphone-App im Vorfeld so im Rampenlicht wie CovidCheck.lu. Ist es eine digitale Impfbescheinigung? Oder gar ein digitaler Impfpass? Wie funktioniert die App, wo kann ich sie herunterladen, was kann ich damit alles anstellen und welche Informationen sind darauf enthalten? Antworten auf diese Fragen lieferten Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) und der delegierte Minister für Digitalisierung, Marc Hansen (DP), gestern im Rahmen einer Pressekonferenz.

Zumindest was die Smartphone-App angeht, fielen die Erläuterungen eher nüchtern aus. CovidCheck.lu ist weder Pass noch Bescheinigung, sondern lediglich ein digitales Instrument, das Behörden, Veranstaltern und Gastronomen dabei helfen soll, den eigentlichen Star der gestrigen Veranstaltung zu übersetzen: das europäische CovidCheck-Zertifikat. Mit der App allein kann der normale Bürger im Alltag nur wenig anfangen. Mit den Zertifikaten dafür aber umso mehr.

Das europäische CovidCheck-Zertifikat ist eigentlich nichts anderes als ein Unterfangen, sämtliche Pandemie-relevanten Dokumente europaweit zu harmonisieren. In anderen Worten: Eine Luxemburger Impfbescheinigung gilt künftig auch in anderen europäischen Staaten – und umgekehrt. Gleiches gilt für Test- und Genesungsbescheinigungen. Stichdatum ist der 1. Juli, möglich macht es ein QR-Code, der von der eingangs erwähnten App in sämtlichen, am Programm teilnehmenden Staaten gelesen werden kann.

Das „EU Digital Covid Certificate“ – kurz EU DCC – sei eine „komplexe“ Angelegenheit, so Gesundheitsministerin Paulette Lenert, die unseren Alltag in den kommenden Tagen und Wochen prägen werde. Eigentlich sei es aber nichts anderes als ein Dokument, das bestimmte Informationen festhält, die im Zusammenhang mit der Pandemie wichtig seien. Das Zertifikat ist denn auch kostenlos, auf Papier erhältlich oder in digitaler Form auf MyGuichet.lu.

„Das EU DCC erlaubt es Bürgern, sich überall dort auszuweisen, wo ein Impfnachweis, ein negatives Testresultat oder eine Genesungsbescheinigung gefordert wird“, erklärte die Gesundheitsministerin. Gültig ist das EU-Zertifikat zunächst in sämtlichen EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Stichdatum ist der 1. Juli, allerdings haben die Staaten eine Übergangsfrist von sechs Wochen. „Mit ein wenig Glück kommen bald noch weitere Drittstaaten hinzu“, so Lenert. Die EU sei dabei, entsprechende Verhandlungen zu führen.

Formell aber war die Gesundheitsministerin in ihrer Aussage, dass es sich bei dem Zertifikat keinesfalls um eine Art „grünen Pass“ handelt, der den Träger von sämtlichen Einschränkungen entbinde. „Es ist kein Reisedokument“, so Lenert. Die in anderen Ländern geltenden Maßnahmen müssten bei der Einreise auch weiterhin befolgt werden. „Ziel des Zertifikates ist es, ein standardisiertes Dokument zu besitzen, das auch in anderen Ländern gelesen werden kann. Damit wird das Reisen auf jeden Fall etwas einfacher“, versprach die Gesundheitsministerin.

„Ein ambitioniertes Modell“

Angesichts der anstehenden Lockerungen und der damit einhergehenden Maßnahmen werden die Bürger aber auch in Luxemburg vom EU DCC profitieren. So dürften Zertifikat und Smartphone-App vor allem im Gastronomie- und Veranstaltungsbereich eine wichtige Rolle spielen. Restaurants und Events können sich ab dem 13. Juni bekanntlich im „Covid-Check-Programm“ anmelden. In den betroffenen Innenbereichen werden dann sämtliche Einschränkungen wie Maskenpflicht oder Mindestabstände aufgehoben. Die Bedingung: Gäste müssen vor Einlass ein negatives Testresultat vorlegen.

Dies kann ein vor Ort ausgeführter Selbsttest sein, ein negativer PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden sowie ein von den Behörden oder Apothekern beglaubigter Schnelltest, der nicht älter ist als 48 Stunden. In zwei letzteren Fällen wird den Betroffenen künftig ein CovidCheck-Zertifikat ausgestellt, das sie beim Besuch eines Restaurants oder einer Veranstaltung vorzeigen können. Gastronomen und Veranstalter können das Zertifikat indessen mit der neuen CovidCheck-App einfach und unkompliziert überprüfen. Scanner oder andere technische Hilfsmittel müssen demnach nicht angeschafft werden. Es reicht ein Smartphone und CovidCheck.lu.

„In diesem Zusammenhang wird das CovidCheck-Zertifikat in den kommenden Tagen und Wochen noch eine wichtige Rolle in unserem Alltag einnehmen“, so Lenert. Wichtig sei aber, dass die Teilnahme am Programm den Behörden auch mitgeteilt werde. Der Grund: Man wolle die Einhaltung der Maßnahmen gezielt kontrollieren können, aber nicht an jeder Ecke einen Polizeibeamten stationieren.

Da die Barrieregesten in den entsprechenden Lokalen künftig wegfallen, sei es umso wichtiger, dass beim Einlass strenge Kontrollen durchgeführt werden. „Es handelt sich schließlich um einen großen Schritt nach vorne“, so Lenert. „Die Menschen müssen verstehen, dass Schummelei uns nicht weiterbringt. Es handelt sich um ein ambitioniertes Modell, das mit der Einhaltung jener wenigen Regeln steht und fällt, die uns noch bleiben.“ Die Pandemie sei immer noch präsent, das Virus noch nicht verschwunden. „Deshalb müssen wir mit der nötigen Vorsicht vorgehen und ein gewisses Verantwortungsgefühl walten lassen“, unterstrich die Gesundheitsministerin.

Digital oder auf Papier

Was die Test- und Impfbescheinigung angeht, ist das EU DCC im Großherzogtum ab sofort erhältlich. Bürger, die erst jetzt geimpft werden, erhalten das Dokument bei ihrem Termin im Impfzentrum. Ab diesem Zeitpunkt ist das Zertifikat gleichzeitig auch in digitaler Form auf MyGuichet.lu erhältlich. Personen, die bereits vor dem gestrigen Stichdatum geimpft wurden, erhalten die neue Bescheinigung per Post oder per Download auf MyGuichet.lu.

„Unsere Behörden haben in den letzten Tagen eine Mammutaufgabe bewältigt, um die Verordnung rechtzeitig umzusetzen. Nur so war es möglich, dass Impfwillige ab sofort im Impfzentrum das neue Zertifikat ausgehändigt bekommen“, so der delegierte Minister für Digitalisierung, Marc Hansen. Auch seien gestern 160.000 neue Impfbescheinigungen gedruckt worden, die den bereits Geimpften in den kommenden Tagen zugestellt werden.

Ihr neues Impfzertifikat erhalten die Bürger beim Besuch im Impfzentrum, beziehungsweise per Post, sollten sie bereits geimpft worden sein. 160.000 Dokumente wurden gestern ausgedruckt und versendet.
Ihr neues Impfzertifikat erhalten die Bürger beim Besuch im Impfzentrum, beziehungsweise per Post, sollten sie bereits geimpft worden sein. 160.000 Dokumente wurden gestern ausgedruckt und versendet. Foto: Editpress/Julien Garroy

Minister Hansen rechnete damit, dass die ersten Dokumente bereits heute im Briefkasten landen. Im Sinne der Transparenz gestand Hansen aber auch, dass es bei rund zwei Prozent der ausgedruckten Dokumente möglicherweise zu Problemen kommen könne. „In dem Fall kann der QR-Code nicht von der App gelesen werden. Dabei handelt es sich aber nur um einen Druckfehler. Die digitale Version ist nicht beeinträchtigt“, so der Minister. Im Fall von Problemen können Betroffene ein neues Dokument herunterladen oder auf Papier neu beantragen – beides über MyGuichet.lu.

Gleiches gilt auch für Testbescheinigungen, die ab sofort auf Papier ausgestellt werden. Gleichzeitig landet eine digitale Kopie im digitalen Briefkasten auf MyGuichet.lu – und das sowohl bei PCR-Tests als auch bei beglaubigten Schnelltests, die von Apothekern oder Behörden ausgestellt werden. Nur beim sogenannten „Certificat de rétablissement“ müssen sich die Betroffenen noch gedulden. Die neuen Dokumente könnten erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 13. Juni ausgestellt werden, so Hansen. Betroffen sind rund 30.000 Personen, die in den letzten Monaten von ihrer Covid-Erkrankung genesen sind.

Der Minister unterstrich, dass die Zertifikate sowohl in Papierform als auch in digitaler Form von der entsprechenden App gelesen werden können. Man muss nur die App aufrufen und die Kamera auf den entsprechenden QR-Code richten. Eine farbliche Codierung verrät dann in Rot oder in Grün, ob das Dokument gültig ist. Betroffene können das Dokument selbst mit sich herumtragen oder in digitaler Form, indem sie es auf MyGuichet.lu aufs Smartphone beziehungsweise Tablet herunterladen oder ein Foto davon schießen. Nur auf eines sollte man aufpassen: „Das Zertifikat befindet sich nicht in der App“, so Hansen.

Die App – CovidCheck.lu – ist ebenfalls ab sofort kostenlos erhältlich, und zwar für Tablets und für Smartphones. Während iPhone-Nutzer die App im Apple Store herunterladen können, müssen Android-User bis auf Weiteres über einen Link auf der Webseite CovidCheck.lu fahren, um an die App im Google Store zu gelangen.

Gaston Schlau- Meyer
11. Juni 2021 - 13.51

Mat Suen kann een alles kaafen, dont acte !