Keine gravierenden Verstöße, aber ein mangelndes Bewusstsein für Datenschutz hat die „Inspection générale de la police“ im Umgang der Beamten mit den verschiedenen Datenbanken der Polizei festgestellt. Als Lösung schlägt die Aufsichtsbehörde unter anderem ausführliche Lehrgänge und eine strenge Regelung der Zugangsrechte vor.