Luxemburg verstößt mit der Verurteilung eines der beiden Hauptangeklagten im Prozess um die sogenannten LuxLeaks nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs nicht gegen dessen Recht auf freie Meinungsäußerung. Mit der Geldbuße von 1.000 Euro für den Mann sei ein fairer Ausgleich zwischen seinen Rechten und denen seines ehemaligen Arbeitgebers gefunden worden, teilte das Gericht am Dienstag...