Ein Pauschalurlauber aus Deutschland cancelt bei Ausbruch der Pandemie seine Buchung, wenig später wird die Reise sowieso unmöglich – muss er trotzdem Stornogebühren zahlen? Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe dürften noch etliche andere warten. Aber die Frage stellt sich nicht nur in Deutschland. Eine Antwort soll nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg liefern.