Der „Conseil supérieur de discipline contre le dopage“ (CSDD) hat die Berufung im Falle des Fußballspielers Emmanuel Françoise (siehe unten) als unzulässig abgewiesen. Grund hierfür ist ein Formfehler. Das Berufungsschreiben der luxemburgischen Anti-Doping-Agentur (ALAD) war nur von einer Person unterschrieben worden, den Statuten zufolge werden allerdings zwei Unterschriften benötigt. Der CSDD hatte also keine andere...