JustizSechs Monate Haft für Impf- und Corona-Maßnahmen-Gegner Peter Freitag gefordert

Justiz / Sechs Monate Haft für Impf- und Corona-Maßnahmen-Gegner Peter Freitag gefordert
Januar 2022: Peter Freitag bei einer der Protestaktionen der Impf- und Corona-Maßnahmen-Gegner in der Hauptstadt Foto: Editpress/Anouk Flesch

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Sechs Monate Haft fordert die Staatsanwaltschaft für Peter Freitag. Dem Impf- und Corona-Maßnahmen-Gegner werden Aufwiegelung, Drohung und Beleidigung vorgeworfen. Ursache ist vordergründig ein sechsminütiges Video des Angeklagten von Dezember 2021.

Peter Freitag gehört zu den bekanntesten Impf- und Corona-Maßnahmen-Gegnern des Landes. Seine Meinung verkündet er ungeschminkt auf diversen sozialen Netzwerken. Nun steht der 47-jährige, gebürtige Berliner vor einer Strafkammer des Luxemburger Gerichts. Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Monate Haft. Unter Auflagen sei Bewährung möglich.

Auf 10 Uhr am Donnerstagmorgen ist der Prozess angesetzt. Geraume Zeit vorher sitzt der Beschuldigte bereits an seinem Platz gegenüber vom Podest mit dem Stuhl des Obersten Richters. Er trägt den Arm in einer Schlinge. Er wirkt ruhig, keine Spur von Aggressivität, kein schriller Ton in seiner Stimme. Peter Freitag hat übrigens keinen Anwalt zur Seite, er verteidigt sich selbst. Er vermittelt nicht den Eindruck, als ob er sich irgendeiner Straftat bewusst sei.

Aufwiegelung (Volksverhetzung), Drohung und Beleidigung, unter anderem von Regierungschef Xavier Bettel, werden ihm vorgeworfen. Zu diesen Vorwürfen ist die Staatsanwaltschaft gelangt, nachdem sie ein von Peter Freitag am 9. Dezember 2021 auf Facebook veröffentlichtes Video von rund sechs Minuten ausgewertet hatte.

Wasserwerfer als Provokation

Das Video, ein gefilmter Kommentar des Angeklagten, ist zwischen zwei Samstagsdemonstrationen entstanden – jener am 4. Dezember, bei der es unter anderem zu Tumulten auf dem hauptstädtischen Weihnachtsmarkt, Sitzblockaden sowie einer Protestaktion vor dem Haus des Premierministers gekommen war, und jener am 11. Dezember, bei der die Luxemburger Polizei Verstärkung aus Belgien bekommen hatte – Wasserwerfer inklusive.

Wasserwerfer, Polizei in schweren Schutzanzügen und Polizeihunde ohne Maulkorb bezeichnet Freitag als eine Provokation, als eine unverhältnismäßige Reaktion auf bisher friedliche Protestaktionen. Eine Provokation, die Konsequenzen haben könnte. Das habe er in seinem Video sagen wollen. Nun werde ihm vorgeworfen, mit seinem Kommentar zu Gewalt aufgerufen zu haben, sagt er. Das Gegenteil sei der Fall. Als er erfahren habe, wie die Polizei gedenke, sich am 11. Dezember aufzustellen, habe er auf das Gefahrenpotenzial aufmerksam machen und vor den möglichen Konsequenzen warnen wollen. Wer heute etwas anderes behaupte, wolle seine Worte „neu interpretieren“, das sei willentlich falsch, so Freitag.

„Bande d’abrutis“

Er steht aber nicht nur wegen Drohung, Aufwiegelung oder Volksverhetzung vor Gericht, sondern auch wegen Beleidigung. In seinem Video nennt er Premierminister Xavier Bettel „Bëtschel“, die Regierung eine Diktatur und ihre Mitläufer, vordergründig die Polizei, eine „Bande d’abrutis“. Peter Freitags Antwort auf diesen Vorwurf kann man so verstehen, dass er denjenigen, die ihm keinen Respekt entgegenbringen, selbst keinen Respekt schulde.

Was er denn eigentlich habe bezwecken wollen, fragt der Richter.

Man habe auf den zunehmenden Druck der Regierung reagieren wollen, so der Beschuldigte. Seit Pandemiebeginn seien die Auflagen für Demonstrationen strenger geworden. Auch dem habe man etwas entgegensetzen wollen. Zudem wolle man immer noch, dass es zu einer großen öffentlichen Diskussion kommt, bei der alle Meinungen gleichberechtigt zu Wort kommen dürfen. Peter Freitag fordert, in allen Anklagepunkten freigesprochen zu werden. „Wenn ich verurteilt werde, dann ist das ein schlechtes Signal.“

Das sieht die Staatsanwaltschaft anders. Der Tatbestand aller drei Vorwürfe sei erfüllt. Erstens die Volksverhetzung, weil der Beschuldigte dazu aufgerufen habe, überall und zu jeder Zeit mobilisieren und protestieren zu können. Zweitens habe der Beschuldigte ganz klar beleidigen und herabwürdigen wollen, und drittens komme das Video in seinem Ton und seiner Art als Bedrohung rüber.

Das Video löse Angst aus, so der Staatsanwalt, der nicht der Meinung zu sein scheint, dass Peter Freitag die Gemüter habe beruhigen wollen. Eher habe er Öl ins Feuer gießen wollen. Deshalb fordert er sechs Monate Haft mit möglicher Bewährung unter Auflagen, beispielsweise einer Deradikalisierungstherapie.

Das Urteil wird am 16. Juni verkündet.

HTK
21. Mai 2022 - 22.24

Wësst dir wéi ëtt ass? Schreiwt är Kommentare selwer.

Jennie
21. Mai 2022 - 0.00

@Gronk / "Dee Jong bräuch medezinesch Hëllef. Daat as jo net mei normal, waat deen Peters vun sech gett." De Peters ass am Klemmes.

Tola
20. Mai 2022 - 23.59

@jeff "Et kéint ee jo den Androck kréien, wéi wann se hei mat den Dissidenten esou ëmsprangen wéi een dat aus Russland vermëttelt kritt." Wann een sech do als gepanzerter Kläpper weist, da brauch een net ze demonstréieren fir eng bei d'Noss ze kréien.

Miette
20. Mai 2022 - 22.20

Jeder darf seine Meinung in Luxemburg äussern. Jedoch sind Beleidigungen gegen Personen oder Berufsgruppen in keinster Weise Meinung!

bernadette2980
20. Mai 2022 - 15.23

@ Jang nee Meenung soen ass net verbueden mee deen do huet keng Meenung dee ka just domm sabbelen . a 6 Méint gin einfach net duer färdeg op daat iech gefällt oder net

claudio.mariotto
20. Mai 2022 - 13.57

Nur 6 Monate Haft? Das Gesetz verulkt ehrliche, guterzogene, korrekte Menschen oder?

Jang
20. Mai 2022 - 13.37

Hei am Land Ass Mehnung soen verbueden.

Gronk
20. Mai 2022 - 12.28

Dee Jong bräuch medezinesch Hëllef. Daat as jo net mei normal, waat deen Peters vun sech gett.

Grober J-P.
20. Mai 2022 - 12.12

@jeff: Beleidegungen sin keng Meenungen!

Grober J-P.
20. Mai 2022 - 10.27

Die Benitopose hat der Junge schon drauf! 6 Monate Haft, was? 6 Monate Dienst auf einer Intensivstation, ohne Bewährung.

jeff
20. Mai 2022 - 10.10

Et kéint ee jo den Androck kréien, wéi wann se hei mat den Dissidenten esou ëmsprangen wéi een dat aus Russland vermëttelt kritt. Mä mir sinn jo eng Demokratie, do dierf jiddwereen seng Meenung hunn, just anscheinend net ëmmer soen.