WohnenWie Luxemburg in Zukunft wohnen erschwinglich machen will 

Wohnen / Wie Luxemburg in Zukunft wohnen erschwinglich machen will 
Henri Kox  Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Wohnungsbauminister Henri Kox („déi gréng“) präsentierte bei einer Pressekonferenz am Donnerstagnachmittag zwei Gesetzesvorhaben, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass in Zukunft jeder sich eine Bleibe leisten kann. Menschen bis weit in die Mittelschicht hinein sollen in Zukunft von staatlich gefördertem Wohnen profitieren können.

Wohnungsbauminister Henri Kox stellte gestern Nachmittag gleich zwei neue Gesetze vor: zum einen ein Gesetz über den erschwinglichen Wohnraum; zum anderen eines über die öffentlichen Finanzhilfen zum Wohnen.

Ersteres ist ein 160-seitiger Wälzer mit vielen technischen Regelungen, die das Wohnen in Luxemburg gerechter machen sollen. Geht es nach dem Minister und seinem Team, das den Gesetzesentwurf erarbeitet hat, dann werden in Zukunft Menschen bis weit in die Mittelschicht hinein von sozialem Wohnraum profitieren können.

Die Gesetzesnovelle unterscheidet zwischen drei Formen von erschwinglichem Wohnraum: Mietwohnungen, erschwingliches Wohneigentum und verbilligtes Wohneigentum.

Von erschwinglichen Mietwohnungen sollen die fünf unteren Zehntel der Bevölkerung (die Hälfte der Bevölkerung mit den niedrigeren Einkommen) profitieren können. Die Höhe der Miete berechne sich nach dem Einkommen der Wohngemeinschaft und soll zwischen 10 und 35 Prozent des Einkommens liegen. Damit soll sichergestellt werden, dass vom Gehalt genug übrig bleibt, um ein menschenwürdiges Leben zu haben, erklärt Kox.

Öffentliche Bauträger

Bauträger für erschwingliches und verbilligtes Wohneigentum können nur öffentliche Stellen („promoteurs publics“) sein. Dazu gehören „Fonds du logement“, Gemeinden und Gemeindesyndikate und die Wohnungsbauagentur „Société nationale des habitations à bon marché“ (SNHBM).

Vom erschwinglichen Wohneigentum sollen die sechs unteren Zehntel der Bevölkerung (die 60 Prozent der Bevölkerung mit den niedrigeren Einkommen) profitieren können. Die Kosten für Grund und Boden und Anschlüsse werden in Höhe von bis zu 50 Prozent vom Staat finanziert.

Vom verbilligten Wohneigentum sollen die sieben unteren Zehntel der Bevölkerung (die 70 Prozent der Bevölkerung mit den niedrigeren Einkommen) profitieren können. Hier werden nur die Kosten für das Bauland zu bis zu 50 Prozent vom Staat finanziert.

Daneben soll die soziale Mietverwaltung weiter bestehen bleiben. In diesem System können Besitzer ihre Wohnungen einer Organisation anvertrauen, die ein Abkommen mit dem Wohnungsbauministerium hat. Diese verwaltet die Wohnung dann und vermietet sie an bedürftige Menschen weiter.

Bei dem zweiten Gesetzesentwurf handelt es sich um eine Novelle der staatlichen Beihilfen im Bereich Wohnen. Neu ist hier, dass auch Einliegerwohnungen gefördert werden. Dabei wird ein Teil eines Hauses oder einer großen Wohnung abgetrennt, um daraus eine zweite Wohnung zu machen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn die Kinder ausziehen, nach einer Trennung oder nach einem Todesfall.

Wichtiger Punkt auch: Die Obergrenze, die entscheidet, wer anspruchsberechtigt ist, wird in Zukunft an den Index angepasst. In Zukunft soll es demnach nicht mehr vorkommen, dass Menschen ihre Berechtigung auf Finanzbeihilfen verlieren, wenn eine Indextranche erfällt, erklärte Kox.

Ziel der Reform ist es, einen Bestand staatlicher Wohnungen zu schaffen, die der Staat nutzen kann, um sie den Bürgern zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen, abseits des für Spekulation anfälligen privaten Immobilienmarkts. Andere Länder in Europa haben einen weitaus größeren Bestand an Wohnungen. Kox nannte Deutschland und die Niederlande. Musterbeispiel ist die Stadt Wien, wo 60 Prozent der Menschen in staatlich geförderten Wohnungen leben. Wien baut sich seinen Bestand allerdings bereits seit 100 Jahren auf. In Luxemburg wurde dies in der Vergangenheit versäumt. Der Anteil liegt hier bei ca. 4 Prozent vom gesamten Bestand.

Anpassung an Index

Ein wichtiger Punkt der neuen Regelungen in Luxemburg soll sein, dass die staatlichen Bauträger ein Rückkaufrecht haben, wenn der Besitzer auszieht. Dabei kann der Verkäufer auch keinen Profit machen. In der Vergangenheit waren oft staatlich subventionierte Wohnungen wieder auf den Primärmarkt gekommen.

Zum ersten Mal soll nun auch ein staatliches Register über den Bestand an erschwinglichen Wohnungen und den Bewerbern entstehen („Registre national des logements abordables“, Renla).

Die beiden Gesetzesvorschläge werden nun auf den Instanzenweg geschickt. Eine Analyse darüber, welche Auswirkungen sie auf den primären Immobilienmarkt haben (ob dort die Preise steigen/sinken), wurde nicht durchgeführt, sagte Minister Kox auf Nachfrage hin.

Die beiden Novellen sind Teil einer Reihe von Anstrengungen der Regierung, um den Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen. Die starken Preissteigerungen sind seit über 40 Jahren ein Thema, waren zuletzt aber komplett aus dem Ruder gelaufen.

Jahrelang war es ein Ziel der Regierung, die Eigentumsquote in Luxemburg hochzuhalten. Erst vor kurzem ist das Ziel, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen, hinzugekommen. Aber auch das Ziel, die Eigentumsquote hochzuhalten, konnte in den letzten Jahren nicht mehr erfüllt werden. Während die Quote 2007 noch bei 74,5 Prozent lag, lag sie 2020 bei 68,4 Prozent und damit unter dem europäischen Durchschnitt.

In der Diskussion um den Wohnungsmarkt gibt es auch immer wieder kreative Vorschläge, wie etwa eine Idee der Grünen-Abgeordneten Semiray Ahmedova, Besitzer von Bauland sollten die Möglichkeit erhalten, ihr Land per Konvention zeitlich befristet zur Verfügung zu stellen, um darauf modulare Häuser zu errichten.

Auch der vor kurzem verabschiedete „Pacte logement 2.0“, der dafür sorgen soll, dass bei größeren Bauvorhaben immer ein Teil der Wohnungen an die öffentliche Hand geht, um ihren Bestand zu vergrößern, soll helfen, die Lage am Wohnungsmarkt zu entschärfen.

An zwei weiteren wichtigen Bausteinen in der Wohnungsbaupolitik wird derzeit noch gearbeitet. Dies sind zum einen eine Novelle des Mietgesetzes und zum anderen die Reform der Grundsteuer, bei der das Innenministerium federführend ist.

Studio
8. Januar 2022 - 13.52

Deen ganzen Wunnéngsbau ass pure Banditismus, d'Politik déi sabbelt seit Joëren an ass guer nëtt am Stand daat Problem unzepaaken, keen Wonner dass ëmmer méi Bierger iwert d'Grenz wunnen ginn, ëtt huet een den Androck dass daat ësou gewolt ass, dass Luxusbuerg just nach fir reich Araber,Chinesen,Russen an aaner korrupt Natiounen geduecht ass, daat ganzt Wunnéngsgedeessems katzt een un.

Sepp
7. Januar 2022 - 15.19

Keiner merkt dass das Wohnen (das sich-zu-hause-fühlen) die Hauptursache für alle Erkrankungen ist. Wenn man zuhause nicht abschalten kann, kann man auch nicht gut arbeiten.