Die Luxemburger AnwaltskammerVerschärftes Vorgehen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Luxemburger Anwaltskammer / Verschärftes Vorgehen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Vereint im Kampf gegen kriminelle Machenschaften: Me Valérie Dupong, Vorsitzende der Luxemburger Anwaltskammer, Me Pit Reckinger, Co-Vorsitzender der Berufskammer (rechts), und Me François Prüm, Präsident der Kontrollkommission der Anwaltskammer (links)  Foto: Editpress/Julien Garroy

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Angepasste Gesetze, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den Griff zu bekommen, haben auch Auswirkungen auf die Arbeit der Rechtsanwälte. In ihrem ersten Jahresbericht über den Kampf gegen die illegalen Machenschaften zeigt sich die Luxemburger Anwaltskammer diesbezüglich zufrieden. Man habe einen langen Weg zurückgelegt, so ihre Vorsitzende. Weil die Gesetze es fordern, aber auch aus eigenem Interesse, um die Unabhängigkeit des Berufsstandes zu schützen. 

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten als Bedrohung. Nicht nur für Volkswirtschaften, sondern auch für die Sicherheit der Menschen. Deshalb hat sich der Gesetzgeber dieser illegalen Machenschaften angenommen. Seit Jahren verschärft er die Bestimmungen, um sie wirksamer zu machen – zuletzt im vergangenen Jahr.

Im Zuge dieser gesetzlichen Veränderungen haben sich auch die Luxemburger Anwaltskammer und ihre Mitglieder anpassen müssen. Sie haben einen langen Weg zurückgelegt, um die EU-Vorschriften einzuhalten und mitzuhelfen, diese durchzusetzen, so die Vorsitzende der Berufskammer, Me Valérie Dupong. Was in dem Kontext alles passiert ist, vor allem im vergangenen Jahr, zeigt nun der erste Jahresbericht.

EU-Recht verpflichtet

Der Bericht, der diese Woche vorgestellt wurde, soll deutlich machen, dass die Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung heute ein fester Bestandteil der täglichen Arbeit als Rechtsanwalt ist. Je nach Größe, Tätigkeitsbereich oder Kundenstamm hätten sich die Kanzleien den geltenden EU-Verpflichtungen angepasst.

Die Vorsitzende der Anwaltskammer betont, dass der Berufsstand seine Einstellung nicht nur der neuen Gesetze wegen geändert habe, sondern auch aus eigenem Interesse. „Wenn wir die Möglichkeit der Selbstregulierung, die für die Unabhängigkeit unseres Berufes so wichtig ist, behalten möchten, dann müssen wir handeln und zeigen, dass wir Vertrauen verdienen“, so Valérie Dupong.

Die vor Ort in den Kanzleien durchgeführten Kontrollen und die positiven Berichte der Kontrollkommission der hiesigen Anwaltskammer würden zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Kanzleien wirksame Verfahren eingeführt habe, um die Gesetzestexte vollständig einzuhalten. Gegen die anderen, einige wenige (5), so Valérie Dupong, sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Die Zahl der Meldungen von Verdachtsfällen, die Anwälte an ihre Berufskammer oder an die Staatsanwaltschaft schicken, ist die letzten Jahre über deutlich gestiegen. Auf 128 im vergangenen Jahr. 2017 waren es deren 19. Dass solche Fälle nach Überprüfung ohne Folgen blieben, liege auch daran, dass aus Sorge, sich nicht korrekt zu verhalten, eher zu viele Verdachtsfälle mitgeteilt würden als zu wenige, so der Präsident der Kontrollkommission der Anwaltskammer, Me François Prüm.

Whistleblower-Kanal

Aus- und Weiterbildung seien besonders in diesem Kontext wichtig für Anwälte. Nicht nur damit sie sich ihrer Risiken besser bewusst werden, sondern auch um Verdachtsfälle ob ihrer Meldepflicht besser abwägen zu können. Die Anwaltskammer bietet zudem jenen Anwälten, die ihn noch nicht haben, einen Zugriff auf Datenbanken, um Kunden zu überprüfen. Außerdem wurde ein Whistleblower-Kanal auf die Beine gestellt. Bisher sei er zweimal genutzt worden, so Valérie Dupong.

Eine im Dezember vergangenen Jahres durchgeführte Umfrage habe es dem „Conseil de l’ordre“ der Anwaltskammer ermöglicht, eine sektorielle Bewertung der mit dem Beruf des Anwalts verbundenen Risiken vorzunehmen und den ersten Jahresbericht gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zu erstellen. Dieser Bericht bietet aber nicht nur einen Einblick in die Bekämpfung illegaler Finanzbewegungen, sondern darüber hinaus auch in die Vielfalt der Tätigkeiten der Anwaltskammer. Zu bestellen ist er über www.barreau.lu.

Dort gibt es auch Informationen über die „Journée européenne des avocats“ am nächsten Montag und eine Konferenz am nächsten Donnerstag über den Berufsstand des Anwalts und seine Unabhängigkeit.

Klod
24. Oktober 2021 - 1.04

Hier foerdert das EU recht leider nur etwas...und das ist denunziantentum. Zu hoffen,dass sich wenige anwaelte daran beteiligen.