VerfassungsreformHalbzeit im Parlament: beratende Arbeit zu Kapiteln über Justiz und Staatsform abgeschlossen

Verfassungsreform / Halbzeit im Parlament: beratende Arbeit zu Kapiteln über Justiz und Staatsform abgeschlossen
Laut Di Bartolomeo würden durch die Umarbeitung der Verfassung auch die Rechte der Abgeordnetenkammer gestärkt Foto: Editpress/Julien Garroy

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Über zwei Kapitel der vier geplanten Verfassungsreformen hat sich das Parlament fertig beraten. Das sagt der Vorsitzende des Institutionsausschusses Mars di Bartolomeo gegenüber dem Tageblatt am Freitag. Die Abstimmung über das Justiz-Kapitel soll im Herbst stattfinden, wenn die Abgeordnetenkammer nach der Sommerpause wieder ihre Geschäfte aufnimmt.

Die parlamentarische Arbeit zu zwei Kapiteln der vier geplanten Verfassungsreformen ist abgeschlossen. Das teilt der LSAP-Abgeordnete und Vorsitzende des Institutionsausschusses Mars di Bartolomeo dem Tageblatt am Freitagnachmittag mit. Wenige Stunden zuvor tagte die Kommission, besprochen wurde das Kapitel zur luxemburgischen Staatsform.

Durch seine Überarbeitung soll unter anderem die luxemburgische Sprache Eingang in die Verfassung finden. Des Weiteren soll der Mehrsprachigkeit im Großherzogtum Rechnung getragen werden. Die Einbindung des Landes in den europäischen Integrationsprozess soll schriftlich festgelegt werden wie auch die Rolle des Großherzogs – und zwar so, dass sie laut Di Bartolomeo den reellen Gegebenheiten entspreche. Darüber hinaus soll dem Parlament in Zukunft das Recht zustehen, ihn abzusetzen.

Ich hoffe, es wird ein kohärentes Resultat, bei dem wir nicht zu viel verloren haben

Mars di Bartolomeo, Vorsitzender des Institutionsausschusses

Laut Di Bartolomeo würden durch die Umarbeitung der Verfassung auch die Rechte der Abgeordnetenkammer gestärkt. Der Parlamentarier widerspricht der Ansicht des Verfassungsexperten Luc Heuschling, der dem neuen Text in einem Gespräch mit dem Tageblatt allgemein wenig Innovationscharakter attestierte. Im Interview hatte Heuschling explizit gesagt, dass man zum Beispiel in den umgeänderten Passagen hätte festsetzen können, dass Untersuchungskommissionen fortan nicht nur mit den Stimmen der Mehrheit, sondern schon mit einer starken Minderheit einberufen werden könnten. „Genau das haben wir gemacht“, sagt Di Bartolomeo. „Wir haben einen Balanceakt geschafft, indem wir einen guten Teil der bestehenden Verfassung übernommen haben, der nicht aus der Zeit herausgefallen ist.“ Gleichzeitig habe man aber auch das umgeändert, was notwendig gewesen sei.

Drei Monate zwischen zwei Abstimmungen

In der Öffentlichkeit schon oft diskutiert wurde – neben der Entscheidung der Parteien gegen ein Referendum – die Aufsplitterung der Reform in einzelne kleine „Revisionen“. Laut Di Bartolomeo habe man sich dazu entschieden, weil es zwischen den Regierungsparteien und der CSV irgendwann keinen Konsens mehr über die „Reform aus einem Guss“ gegeben hätte – etwas, das dem LSAP-Politiker persönlich lieber gewesen wäre. „Ich hoffe, es wird ein kohärentes Resultat, bei dem wir nicht zu viel verloren haben“, sagt er.

Die erste Abstimmung über das Justiz-Kapitel finde zeitnah zur „rentrée parlamentaire“ am 12. Oktober statt. Drei Monate danach würde dann zum zweiten Mal abgestimmt werden – dieser zeitliche Abstand diene dazu, die Bürger hinsichtlich der bevorstehenden Stimmabgaben und „noch kursierenden Informationen“ nicht zu verwirren. Gleiches würde dann für die anderen Kapitel gelten: zwei Abstimmungen mit jeweils einer dreimonatigen Pause zwischen Votum 1 und 2. Auch würde man darauf achten, zwischen Abstimmungen zu den verschiedenen Kapiteln einen zeitlichen Abstand zu lassen – auch das, um nicht versehentlich Missverständnisse zu provozieren. Di Bartolomeo zufolge würde das Parlament zur gegebenen Zeit „alle Kommunikationsformen“ nutzen, die ihm zur Verfügung ständen, um die Bürger zu informieren. Auch würde es zu diesem Zweck auf bestimmte „Partnerschaften“ zurückgreifen. Um welche es sich dabei konkret handelte, sagte der Abgeordnete aber nicht.

Lazaroné
25. Juli 2021 - 18.28

Das Statuuut Berufspolitiker soll nach 20 jähriger ununterbrochener Tätigkeit in der Kammer automatisch verliehen und diese tapferen Volksvertreter von jeder zukünftigen Wahl entbunden werden. Merde alors !

Wieder Mann
24. Juli 2021 - 13.01

Das Wahl-Versprechen der Regierungsparteien ein Referendum zur Verfassungsreform durchzuführen geht im üblichen „ Gemauschels deser Regierong“ unter. Nun kann man Herr Bartolomeo seine Aussagen der Verfassungs-Text sei komplex zwar bejahen , aber dieser Unterton nicht beinhaltet das Wahlvolk sich nicht mit dem Text auseinandersetzen kann, die eigene Meinung zu bilden und dann den Text im Referendum abzusegnen, abzulehnen. Ich hatte nicht die Möglichkeit den ganzen Text zu lesen allerdings gibt es einige Anhaltspunkte die mich stutzig. Die Ansatzpunkte eröffnen den Weg für ein zukünftiges Ausländerwahlrecht, eindeutig beim Referendum abgelehnt . Was ich allerdings in dieser Verfassung vermisse alle Bürger gleich sind , eine Gleichstellung unsere Politiker mit dem gemeinen Volk , also volle Besteuerung , keine Extrazulagen, eine Begrenzung der Gehälter auf dreimal den Mindestlohn. Ebenfalls die Politiker in weiser Voraussicht , Verantwortung für ihr Ressort und als guter Familienvater in ihrer Arbeit handeln müssen, finanziell, strafrechtlich belangt werden können. Da nützen keine Untersuchungskommissionen.Der Fall Cahen hat bewiesen, wieweit ein Politiker Verantwortung tragen will. „ Et war keen , d‘Lait sin vun sech gestuerwen“