EditorialVerschiedene Gerichtsprozeduren könnten beschleunigt werden

Editorial / Verschiedene Gerichtsprozeduren könnten beschleunigt werden
Die „Citation directe“ gehört in Zukunft besser kontrolliert Foto: Freepick

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Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Diese Einschätzung hört man öfters. Wenn aber Streitfälle etwas länger brauchen, bis sie vor Gericht landen, dann liegt das nicht nur daran, dass Konflikte und ihre Komplexität zunehmen, oder dass es an Richtern fehlt. Es liegt mitunter nicht selten auch an den vor Gericht geltenden und zeitraubenden Prozeduren. 

Gutes Beispiel ist ein Prozess, der vergangene Woche vor dem Bezirksgericht Luxemburg stattfand. Drei Richter*innen, eine Staatsanwältin und ein Gerichtsschreiber waren fünf Sitzungstage à jeweils drei Stunden damit beschäftigt.

Es geht um jenen Prozess, bei dem sich der Schöffenrat und ein Techniker der Gemeinde Schengen unter anderem gegen den Vorwurf der Rufschädigung vor Gericht wehren mussten. Kläger war das Architektenbüro „Valentiny hvp architects“. Es ging um die Auflösung zweier Verträge.

Hätte das Architektenbüro Klage bei der Staatsanwaltschaft wegen Rufschädigung und Interessenkonflikt eingereicht, wäre die Sache wahrscheinlich von einem Richterkollegium abgewiesen worden. Dies gab ein Anwalt der Beschuldigten vor Gericht zu verstehen. Zum einen sei das Dossier ziemlich dürftig, also mangelnde Fakten und Beweise. Zum anderen, und das wiegt schwerer, sei das Bezirksgericht nicht wirklich in seiner Rolle. Es gehe um die Auflösung eines Arbeitsvertrages. Dafür sei ein Arbeitsgericht zuständig.

Dass „Valentiny hvp architects“ mit ihrem Anliegen trotzdem vor Gericht auftreten durften, liegt daran, dass sie sich der „Citation directe“ bedient haben. Das ist grob mit „direkte Vorladung“ zu übersetzen. Es bedeutet letztendlich nichts anderes, als dass eigentlich ein jeder Bürger in diesem Land das Recht hat, jemanden vor Gericht zu zitieren. Eine Kontrollfunktion gibt es dabei nicht wirklich. Kein Richterkollegium befindet in seiner Ratskammer über die Zulässigkeit. Kein Untersuchungsrichter ermittelt. Die Staatsanwaltschaft ist quasi zum Beobachterstatus verdammt. So wie die gesamte Justiz, die sich damit sozusagen in Geiselhaft nehmen lässt und Zeit aufwenden muss.

Wenn man sich nun Gedanken darüber macht, wie Prozeduren der Justiz zu verbessern sind, dann könnte man durchaus bei der „Citation directe“ ansetzen. Nein, dem Bürger soll nicht das Recht genommen werden, seine Einwände direkt und schnell vor Gericht zu bringen. Vielleicht sollte die „Citation directe“ aber in Zukunft mit einer gewissen filternden Kontrolle und Aufklärung verbunden sein.

Auf alle Fälle ist eine Instanz nötig, die darüber befindet, ob ein Streitfall es wert ist, vor Gericht behandelt zu werden. Oder eine Instanz, die sagt, vor welchem Gericht ein Streitfall zu behandeln ist. Im Interesse des Klägers und des Angeklagten. Im Interesse aber vor allem des Steuerzahlers. Dieser zahlt ja nicht nur für das Funktionieren der staatlichen Justiz, sondern kommt auch für die gerichtlichen Kosten auf, die, in diesem Fall, die Gemeinde Schengen durch ihre Verteidigung verbuchen muss.

Justiz und Justizministerium sollten sich deshalb Gedanken darüber machen, wie sie in Zukunft die Spreu vom Weizen trennen und das Funktionieren der Justiz beschleunigen. Im Interesse aller. Ohne Mehrkosten!