ForumZum Schutz der Frau – Warum „Nein heißt Nein“ nicht reicht

Forum / Zum Schutz der Frau – Warum „Nein heißt Nein“ nicht reicht
  Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

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Nur Ja heißt Ja. Es scheint so simpel und doch sind es diese Worte, die so manchen Ländern in der EU missfallen. Die Rede ist von europaweiten Richtlinien zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Bereits im März 2022 setzt sich die EU-Kommission das Ziel, somit gewisse Verbrechen staatenübergreifend gleichermaßen bestrafen zu können. Neben einem genaueren Blick auf digitale Gewalt gegen Frauen, wie beispielsweise Cyberstalking, sprich Verfolgung und Belästigung des Opfers über das Internet oder auch das Verschicken von Dickpics, ungefragten Penisbildern, steht vor allem die in Spanien bereits applizierte „Nur Ja heißt Ja“-Regel. Diese Richtlinie setzt voraus, dass beide Parteien dem Geschlechtsverkehr mit einem Ja deutlich zustimmen. Sie unterstützt dabei nicht nur das Bewusstsein einer in unserer Gesellschaft viel zu kurz kommenden Konsenskultur, sondern ist vor allem im Falle einer Vergewaltigung eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Opfer.

Seit mehr als sieben Jahren gilt in Deutschland „Nein heißt Nein“. Warum es nicht reicht, sich im Falle eines Falles auf ein Nein bzw. die Abwesenheit eines Neins zu berufen, werde ich nun erläutern. Erstens fällt das Opfer meist in einen Zustand der Schockstarre, in dem es ihm nicht möglich ist, sich gegen die Tat auszusprechen oder das Gefühl vorherrscht, die Vergewaltigung einfach über sich ergehen zu lassen. In diesem Kontext ist es wichtig zu erwähnen, dass Vergewaltigungen auch in Partnerschaften und durch einen vertrauten Menschen stattfinden können. Nur weil man bereits einvernehmlichen Sex mit einer Person in der Vergangenheit hatte, bedeutet das nicht, dass somit automatisch der Konsens für zukünftigen Geschlechtsverkehr besteht. Niemand hat das Recht, seinen Partner oder seine Partnerin zum Sex zu zwingen. Zweitens ist es dem Opfer im Falle von K.-o.-Tropfen, starkem Alkoholeinfluss oder anderen bewusstseinsverändernden Drogen schlicht ergreifend nicht möglich, Nein zu sagen. Die betroffene Person ist nicht in der Lage, eine rationale Entscheidung zu treffen.

„Victim blaming“

An dieser Stelle ist auf potenzielles „Victim blaming“ aufmerksam zu machen. Dieses fängt an bei Aussagen wie „Pass auf dein Getränk auf“, geht über „Wenn man sich so anzieht, muss man sich auch nicht wundern“ bis hin zu „Dann trink halt keinen Alkohol“. Die erste Aussage wirkt in diesem Kontext vielleicht irritierend, da sie meist als gut gemeinter Ratschlag angesehen wird. Die Wahrheit bei K.-o.-Tropfen ist, dass man sich nicht vor ihnen schützen kann. Innerhalb von Millisekunden kann einem Puder oder Tropfen in das Getränk gegeben werden. Auch die Zufuhr durch eine Spritze ist möglich. Die Wirkung setzt bereits nach ca. 15 Minuten ein. Der einzige Schutz vor K.-o.-Tropfen kann durch eine präventive Aufklärung erzielt werden. Wie wirken K.-o.-Tropfen? Wie erkenne ich, dass jemand K.-o.-Tropfen bekommen hat? Was kann und soll ich tun, um der betroffenen Person zu helfen. Die zweite altbekannte Aussage lebt frei nach der Frage „Was hattest du an?“, als würde knappe Kleidung dem Täter das Fragen nach Konsens vorwegnehmen. Zudem setzt sie voraus, dass Frauen in bedeckter Kleidung vor Vergewaltigungen geschützt seien. Zu dieser Thematik empfehle ich die Wanderausstellung „Was ich anhatte …“.

Letztere Aussage schiebt wieder mal dem Opfer die Schuld in die Schuhe. Wer Kontrolle abgibt, muss also damit rechnen, dass ein anderer sie übernimmt? Nein. Auch als Frau hat man das Recht, sich zu betrinken, ohne befürchten zu müssen, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden. „Ja, aber …“-Gegenaussagen dürfen in diesem Kontext nicht toleriert werden. Was man(n) noch darf bzw. nicht mehr darf, war schon immer gleich. Der Unterschied liegt darin, dass die Stimmen der darunter Leidenden immer lauter werden. Ich empfehle, sich schnellstmöglich daran zu gewöhnen.

Deutschland und Frankreich stellen sich der Umsetzung der genannten Richtlinien in den Weg. Justizminister Marco Buschmann äußert juristische Bedenken. Die EU riskiert, laut Buschmann, ihre Kompetenzen zu überschreiten. Er beruft sich also darauf, dass Vergewaltigung anders als Geldwäsche, Terrorismus oder Menschenhandel nicht im Katalog der EU-Straftaten aufgezählt wird. Es ist unakzeptabel, dass Frauen innerhalb der EU nicht gleichermaßen geschützt werden. Initiiert durch das „Centre for Feminist Foreign Policy“ wenden sich 100 Frauen aus der deutschen Öffentlichkeit mit einem offenen Brief an den Justizminister und die Bundesregierung. Sie warnen, dass die Diskussion um den Vergewaltigungstatbestand die gesamte Richtlinie zum Schutz von Frauen vor männlicher Gewalt zu scheitern droht. Hier ist anzumerken, dass natürlich auch Männer Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt werden können und genauso das Recht auf Hilfe und Unterstützung haben.

Strukturelles Problem

Bei Gewalt gegen Frauen handelt es sich allerdings um ein strukturelles Problem. Allein in Deutschland wird jede dritte Frau in ihrem Leben mindestens einmal Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt. Auch in Luxemburg ist Gewalt gegen Frauen ein reales Problem. Im Hinblick auf den europaweiten politischen Rechtsruck ist es umso wichtiger, diese Problematik zu beleuchten und sie als Gesellschaft nicht aus den Augen zu verlieren. Frauen haben wie alle Menschen das Recht auf Unversehrtheit. Sie haben das Recht auf Gerechtigkeit und Gleichberechtigung und sie haben das Recht, laut zu werden, wenn ihnen diese Rechte verweigert werden.

* Die Autorin ist Studentin an der Universität Luxemburg und macht dort den „Bachelor en cultures européennes“ im Fachbereich Germanistik.

fraulein smilla
2. Februar 2024 - 11.19

Vergewaltigung gilt in allen EU Staaten zu Recht als ein Verbrechen . In Luxemburg drohen einem Vergewaltiger mindestens 5 Jahre Haft . Ein EU Ukas ist also vollkommen obsolet .Am besten sollen sich Jungs vor jedem Geschlechtsverkehr das Ja schriftlich geben lassen und es anschliessend noterial bestaetigen lassen .