LuxemburgFamilienministerium startet Umfrage zu Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung

Luxemburg / Familienministerium startet Umfrage zu Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung
Ziel der Umfrage sei es, zu ermitteln, wie Luxemburg gestaltet werden sollte, damit Menschen mit Behinderung ihren Alltag selbstständiger bewältigen können Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa

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Das Luxemburger Ministerium für Familie, Integration und die Großregion hat im Januar, gemeinsam mit dem Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (Liser), eine Umfrage zu den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung gestartet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums vom Dienstag hervor. Ziel der Umfrage sei es, zu ermitteln, wie Luxemburg gestaltet werden sollte, damit Menschen mit Behinderung ihren Alltag selbstständiger bewältigen können.

Als Person mit Behinderung gelte dabei „jede Person mit einer langfristigen körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Behinderung, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen Menschen behindern kann“, heißt es in dem Schreiben.

Die Umfrage ist seit Montag online unter https://handicap.liser.lu in deutscher und französischer Sprache verfügbar und endet im März. Beide Versionen sind laut Ministerium in vereinfachter Sprache verfasst. Es gibt sowohl Multiple-Choice-Fragen als auch offene Fragen. Die Erhebung werde in Übereinstimmung mit den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention durchgeführt, die die luxemburgische Regierung 2007 unterzeichnet und 2011 ratifiziert hat. Die Kategorien der erhobenen Daten seien die folgenden:

  • demografische Daten (Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstatus, Bildung);
  • Familienstand;
  • Einkommen, finanzielle Unterstützung;
  • erhaltene und bekannte Leistungen;
  • Verwaltung des Budgets und Zahlung von Leistungen;
  • Merkmale der Behinderung;
  • Bedarfe in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Autonomie (im täglichen Leben, bei Haushaltsaufgaben, in Bezug auf Beratung und Unterstützung, im Berufsleben, in der Bildung und in der Freizeit).
Sam
31. Januar 2023 - 21.35

Stimmt mal ein Anti-Mobbing-Gesetz. Wenn einem durch feindliche Verbrüderung von Mitarbeitern die Gleichberechtigung untersagt wird.