JustizADR-Abgeordneter Roy Reding verurteilt: Haft- und Geldstrafe wegen Immobilienbetrugs

Justiz / ADR-Abgeordneter Roy Reding verurteilt: Haft- und Geldstrafe wegen Immobilienbetrugs
Erstinstanzlich verurteilt: Roy Reding Foto: Editpress/Tania Feller

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Roy Reding, Jurist und ADR-Abgeordneter, ist am Donnerstag vom Bezirksgericht Luxemburg verurteilt worden – zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten mit integraler Bewährung und 50.000 Euro Geldstrafe. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft ein illegales Immobiliengeschäft vorgeworfen.

Roy Reding ist ADR-Abgeordneter, Jurist und Geschäftsmann. Letzteres hat ihm nun eine Verurteilung eingebracht. Das Bezirksgericht Luxemburg verurteilte ihn aufgrund einer Aufforderung der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs und Fälschung im Rahmen eines Immobiliengeschäftes. Zwölf Monate Haft mit integraler Bewährung und 50.000 Euro Geldstrafe lautet das Verdikt in erster Instanz.

Hintergrund ist ein Immobilienverkauf. Roy Reding (57) hat 2016 über eine seiner Firmen eine Appartementwohnung auf Kirchberg für 1,65 Millionen Euro verkauft, scheinbar der Käuferin und unter Umständen auch dem Immobilienmakler aber verschwiegen, dass ein Teil der Wohnung, genauer der Umbau des Kellers, laut Gerichtsurteil von 2014 nicht legal gewesen sei. Die zwischen 2009 und 2010 neu geschaffene Wohnfläche habe nicht den kommunalen Bauvorschriften entsprochen, zum Beispiel sei die Mindesthöhe nicht respektiert worden, ergo habe auch keine Genehmigung vorgelegen. Der auch 2015 in Berufung bestätigten gerichtlichen Forderung, die Wohnung wieder in den Originalzustand zu versetzen, sei der Geschäftsmann nicht nachgekommen.

Die Käuferin, so hieß es vor Gericht, sei über diese Umstände nicht vollumfänglich im Bilde gewesen. Sie hat ausgesagt, dass sie die Wohnung nicht gekauft hätte, wenn sie vom Urteil gewusst hätte.

„Person aus der Politik“

Me Lydie Lorang, die Anwältin des Angeklagten, hat in ihrem Plädoyer hervorgehoben, dass bei dem Verkauf niemand zu Schaden gekommen sei. Ihr Mandant habe niemanden hinters Licht führen wollen. Er habe der Käuferin sogar angeboten, den vollen Kaufpreis inklusive entstandener Kosten zurückzuerstatten. Darauf sei diese aber nicht eingegangen. Außerdem sei der Kaufpreis selbst ohne Nutzungsmöglichkeit der Kellerwohnung immer noch ein Schnäppchen gewesen, gibt Me Lorang zu verstehen. Sie forderte Freispruch. Sie stellt auch die Frage in den Raum, wie ein solcher Prozess wohl verlaufen wäre, wenn es sich nicht um eine bekannte Person aus der Politik handeln würde.

Der Staatsanwalt hat in seiner Anklageschrift unter anderem von Fälschung, Betrug, Vorspiegelung falscher Tatsachen und „vice caché“ gesprochen. Der Beschuldigte habe weder den Verkaufsvermittler noch die Käuferin vollständig informiert. Dass er den zur Wohnung umgebauten Kellerraum nicht einfach wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt habe, zeuge von seiner mangelnden Einsicht. Aus diesem Grund forderte der Vertreter der Anklage 18 Monate Haft und 50.000 Euro Geldstrafe.

Beide Parteien haben nun 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Einer Meldung aus den sozialen Netzwerken zufolge wird Roy Reding dies auch tun.

JJ
25. November 2022 - 9.24

"Niemand ist zu Schaden gekommen"?? Und dann braucht man sich nicht mehr an die Regeln zu halten,nur wenn niemand zu Schaden kommt? Wer ist denn bei Traversini zu Schaden gekommen oder beim Rollex-Mann Don Flavio?