Noch die AusnahmeFoto vom Test reicht nicht: Regierung erinnert an Zugangsregeln für große Veranstaltungen 

Noch die Ausnahme / Foto vom Test reicht nicht: Regierung erinnert an Zugangsregeln für große Veranstaltungen 
Das reicht  nicht: Der Schnelltest muss schon besser dokumentiert sein als mit einem Foto Symbolbild: Editpress/FrankGoebel

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Das Gesundheitsministerium und die Gesundheitsdirektion sehen sich genötigt, „bestimmte Informationen klarzustellen“ in Bezug auf Tests vor Veranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmern.

Über die sozialen Netzwerke und die Presse seien Dinge missverständlich oder sogar ganz falsch dargestellt worden, sagt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums gegenüber dem Tageblatt. Gleichzeitig erinnert sie daran, dass Veranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmern ohnehin noch eher die Ausnahme sind. „Ein aktuelles Beispiel ist etwa das Konzert von Serge Tonnar in der Rockhal“, erklärt die Sprecherin. Laut den weiterhin geltenden aktuellen Maßnahmen bedürfen solche Kulturevents oder auch Sportveranstaltungen einer speziellen Erlaubnis durch die Gesundheitsbehörde, die dann ein Konzept mit den Veranstaltern  abmachen wird – vor allem hinsichtlich der Anforderungen in Sachen Kontrollen von Tests. Dabei gilt:

Eintritt zur Veranstaltung darf demnach nur gewährt werden, wenn: 

1. eine höchstens 72 Stunden alte Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorliegt,

oder

2. eine höchstens 24 Stunden alte Bescheinigung über einen sonstigen Test vorliegt, der von einer autorisierten Einrichtung zertifiziert wurde,

oder

3. vor Ort ein Schnelltest unter Aufsicht des Veranstalters durchgeführt wird.

Selbsttests, die nicht oder unzureichend zertifiziert sind, berechtigen ebenso nicht zum Zutritt zu einer Veranstaltung wie Schnelltests, die nicht unter Aufsicht des Veranstalters gemacht wurden.

„Es hat Leute gegeben, die haben ein Foto von einem Schnelltest mitgebracht“, erklärt die Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Als Nachweis für einen Test ist das natürlich völlig ungeeignet.

Sandra
1. Juni 2021 - 5.33

Ihre Testpflicht in Restaurants ist völliger Blödsinn und nicht kontrollierbar. Ich habe das selbst in mehreren Restaurants festgestellt. In einem wurde kein Test verlangt. Auf Nachfrage wurde geantwortet « Wir dachten sie hätten einen negativen von zu Hause mitgebracht. Man kann ohne Probleme irgendeinen negativen Test auf den Tisch legen und keine Polizei kann feststellen wann er gemacht wurde.