Stundenlang kämpften 60 Feuerwehrleute am vergangenen Sonntag gegen die Flammen. Kurz nach Mitternacht wurde das CGDIS über den Brand in der alten Brauerei in Diekirch alarmiert, der auf allen Etagen und auf insgesamt 900 Quadratmetern loderte. Das Feuer konnte schlussendlich gelöscht werden. Aber die Flammen zerstörten einen Großteil des Gebäudes. Darüber, wie der Brand entstanden ist, herrschte in der Vergangenheit noch keine Klarheit. Am Freitag meldete sich die Staatsanwaltschaft Diekirch jedoch zu Wort – und schreibt: „Die ersten Elemente dieser Untersuchung haben Hinweise auf eine Straftat ergeben.“ Hinweise auf eine technische Ursache wurden nicht festgestellt.
Das heißt: Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen Brandstiftung. „Die Staatsanwaltschaft Diekirch hat beim Ermittlungsrichter die Einleitung eines gerichtlichen Ermittlungsverfahrens beantragt“, schreiben die Juristen. Im Zuge dessen soll vor allem ein „pyrotechnisches Gutachten“ eingeholt werden.
Diekirchs Bürgermeister Claude Haagen erklärte am vergangenen Sonntag gegenüber dem Tageblatt, dass in den vergangenen Monaten die Polizei bereits drei Mal nachts vor Ort interveniert habe, da sich immer wieder
Unbefugte Zutritt zu dem Gebäude verschafft hatten. Eine Frau, die in der Nachbarschaft des Brauereigeländes wohnt, soll zudem gegen 23 Uhr einen lauten Knall gehört haben, der aus Richtung des später in Flammen aufgegangenen Gebäudes gekommen sein soll. Die Polizei sucht noch immer nach weiteren Zeugen.
		    		
                    De Maart
                
                              
                          
                          
                          
                          
                          
                          
ja, ist der Untersuchungsrichter mit einer Untersuchung befasst, ermittelt der Untersuchungsrichter und nicht die Staatsanwaltschaft.
Ein grosser Unterschied was die gestzlichen Möglichkeiten bei der Untersuchung anbelangt.