Donnerstag18. Dezember 2025

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Bankgeheimnis gerettet, oder?

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Ausländische Steuerhinterzieher können in Österreich nicht mehrauf die Verschwiegenheit der Banken spekulieren. So möchte die Regierung in Wien das Bankgeheimnis für die Österreicher retten.

Von unserem KorrespondentenManfred Maurer, Wien

Am vergangenen Sonntag hatten Haushaltsminister Luc Frieden, Österreichs Vizekanzler Josef Pröll und der Schweizer Bundespräsident Hans-Rudolf Merz in Luxemburg ihre Haltung in Sachen Bankgeheimnis abgestimmt

„Das österreichische Bankgeheimnis bleibt bestehen“, verkündete Finanzminister Josef Pröll gestern und gab zugleich eine Lockerung desselben bekannt. Allerdings soll sich nichts ändern für die Österreicher, denen das Bankgeheimnis so heilig ist, wie es die schon vor neun Jahren aufgehobene Sparbuch-Anonymität war.
In Zukunft soll allerdings für Anfragen ausländischer Behörden schon ein „gut dokumentierter, begründeter Verdacht“ auf ein Steuervergehen ausreichen, um bei österreichischen Banken eine Kontoöffnung zu erreichen. Bislang ist das nur möglich, wenn bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig ist. Bei Verdachtsfällen beißen sich ausländische Ermittler am Paragraf 38 des Bankwesengesetzes (BWG) die Zähne aus. Der bestimmt, dass Banken „Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden … anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten (dürfen)“. Daran soll sich auch nichts ändern. Lediglich die in Absatz 2 vorgesehene Entbindung vom Bankgeheimnis im Fall der Einleitung eines Strafverfahrens soll für Ausländer nicht mehr so gelten.
Das will Pröll in den Doppelbesteuerungsabkommen mit jenen Ländern verankern, die das wollen. Für das entsprechende Abkommen mit Deutschland etwa bedeute dies, so der ÖVP-Chef, dass Österreich in Zukunft schon bei begründetem Verdacht Informationen bereitstellen werde. Noch weiter will Pröll nicht gehen: „Was wir sicher nicht zulassen werden, ist, dass ein automatischer Informationszugriff ohne Verdacht ermöglicht wird.“

Die Banken sind(noch) zufrieden

Am Bankenplatz Wien herrscht Zufriedenheit. „Das Bankgeheimnis bleibt“, freut sich der Obmann der Banken-Sparte in der Wirtschaftskammer, Walter Rothensteiner. Der Chef der Raiffeisen-Zentralbank (RZB) glaubt, dass die Neuregelung überhaupt keine Auswirkungen haben werde: „Gauner und Verbrecher sind sowieso nicht unsere Kunden, ordentliche Leute können mit der Regelung ganz normal weiterleben.“ Die Zeiten, dass jemand mit einem Geldkoffer in der Bank aufgetaucht sei, seien längst vorbei. Die rechte Opposition lässt sich die Chance nicht entgehen, als Hüterin einer Heiligen Kuh in den kommenden Wahlkämpfen zu punkten. Obwohl die Neuregelung nur für Ausländer gelten soll, warf FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache dem Finanzminister vor, „mit seinem heutigen Kotau vor der mächtigen Brüsseler Finanzlobby einmal mehr die Interessen der Österreicher verraten“ zu haben.

Zweifel an rechtlicher Umsetzbarkeit

BZÖ-Fraktionschef Josef Bucher rechnet nicht damit, dass das Bankgeheimnis halten wird. Pröll habe „den Türspalt geöffnet und es ist davon auszugehen, dass das Bankgeheimnis nun Zug um Zug in Gefahr gerät“. Die Grünen gerieren sich nicht als Verteidiger des Bankgeheimnisses, bezweifeln aber, dass dieser Schritt ausreichen wird. Auch der Wiener Finanzrechtsprofessor Walter Doralt meint, dass die rot-schwarze Regierung um eine Gesetzesänderung nicht herumkommen wird. Denn wenn Österreich im Zuge von Doppelbesteuerungsabkommen eine Kontenöffnung auch ohne Strafverfahren zulässt, wäre dies eine materielle Änderung des Bankwesengesetzes.
Das steht im Verfassungsrang, weshalb es eine Änderung im Parlament nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit gibt. Über die verfügt die Große Koalition aber nicht. Da sich die oppositionellen Rechtspopulisten ganz sicher nicht als Totengräber des Bankgeheimnisses betätigen werden, könnte Pröll schon bald vor einem Problem stehen.