Das Saarländische Oberlandesgericht in Saarbrücken bestätigte nach Angaben vom Donnerstag im Wesentlichen ein Urteil der Vorinstanz, verwies die Sache aber dennoch an das Landgericht zur Neuverhandlung zurück. Davon hängt ab, ob die gegen Pastörs verhängte Strafe angemessen ist.
Das Amtsgericht Saarbrücken hatte den NPD-Mann im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass der damalige Fraktionschef der rechtsradikalen Partei im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2009 auf einer Veranstaltung in Saarbrücken gegen Juden und Türken gehetzt hatte.
Dieses Urteil war vom Landgericht bestätigt worden, wogegen die Verteidigung in Revision gegangen war. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist in dem Urteil allerdings nicht ausreichend belegt, dass Pastörs „zielgerichtet zum Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufgerufen hat, sagte eine Sprecherin. Darüber müsse nun neu verhandelt werden.
De Maart

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