Donnerstag27. November 2025

Demaart De Maart

Städtischer Mitarbeiter muss vor Gericht

Städtischer Mitarbeiter muss vor Gericht

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Im November 2012 stürzte ein Baum in Trier um und verletzte eine Fußgängerin tödlich. Jetzt kommt es zum Prozess gegen einen Mitarbeiter im Grünflächenamt der Stadt Trier. Hätte er die kaputte Kastanie früher fällen lassen müssen?

Ein Jahr nach dem Tod einer Frau durch einen umgestürzten Kastanienbaum muss sich ein Mitarbeiter der Stadt Trier von diesem Dienstag an (19. November) vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Sachgebietsleiter im Grünflächenamt fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Der 53-Jährige soll für die alte und beschädigte Kastanie verantwortlich gewesen sein, die im November 2012 umkippte und eine 70-Jährige erschlug. Bei dem Unfall wurde auch ein Mann schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte im Juli einen Strafbefehl gegen den 53-Jährigen beantragt, den das Amtsgericht aber nicht erlassen hat. „Es gibt weiteren Aufklärungsbedarf“, sagte der Direktor des Amtsgerichts Trier, Jörg Theis. Daher komme es nun zum Prozess.

Er wusste Bescheid

Der städtische Mitarbeiter, der nun vor Gericht kommt, ist vor allem für Zweitkontrollen von beschädigten Bäumen verantwortlich. Er muss nach einer Untersuchung entscheiden, ob ein Baum gefällt wird oder nicht. Im Juli 2012 soll er von einem Mitarbeiter auf den schlechten Zustand der Kastanie aufmerksam gemacht worden sein.

Daraufhin soll er sich den Baum angeschaut und eine genauere Untersuchung angekündigt haben. Dazu kam es aber nicht mehr. Deshalb fiel laut Staatsanwaltschaft nicht auf, dass die 90 Jahre alte und rund 18 Meter hohe Kastanie nicht mehr sicher gestanden hatte. Der Baum sei von einem Pilz befallen gewesen, der ihn von innen zersetzt habe. Nach Ansicht der Anklagebehörde hätte der Mann den Baum eingehender untersuchen und anordnen müssen, ihn direkt umzulegen.

Im Prozess treten der Ehemann der Getöteten und der damals schwer verletzte Fußgänger als Nebenkläger auf. Es sind insgesamt drei Prozesstage bis Ende November anberaumt. In Trier werden die rund 30 000 Bäume auf öffentlichem Gelände nach Angaben der Stadt einmal im Jahr einer Sichtprüfung unterzogen und bei Gefahr sofort gefällt.