
Das Gericht gab damit der TKDZ GmbH recht, die Teile des Bergwerks füllen will, um sie vor dem Einsturz zu sichern. Dagegen hatte sich die Ortsgemeinde Wellen gewehrt, weil sie unter anderem mehr Lastwagenverkehr befürchtet.
Laut OVG war einem Vorläufer des Unternehmens 1952 das Recht übertragen worden, Mineralien zu gewinnen. Nun möchte TKDZ ausgebeutete Teile des Bergwerks mit Abfällen füllen, und erhielt dafür auch schon eine Zulassung des Landesamtes für Geologie und Bergbau. Die Gemeinde wollte indes nicht dulden, dass der Abfall über kommunale Straßen angeliefert wird. Mit ihrem Antrag scheiterte sie vor dem Verwaltungsgericht Trier und nun mit einer Beschwerde vor dem OVG.
TKDZ sei zu allen mit dem Bergwerksbetrieb verbundenen Tätigkeiten berechtigt, befand das OVG. Dazu zähle auch die Füllung von Stollen für mehr Standsicherheit. Als sogenannter Versatzabfall kommen nach Angaben des Gerichts etwa Reste aus der Metall-, Glas-, Beton- oder Ziegelproduktion infrage sowie Reste aus Müllverbrennungen.
De Maart

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