Samstag25. Oktober 2025

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DüdelingenGemeinde erhöht Grundsteuer auf Bauland auf 1.600 Prozent

Düdelingen / Gemeinde erhöht Grundsteuer auf Bauland auf 1.600 Prozent
Die Grundsteuer auf Bauland ist in Düdelingen vergleichsweise hoch Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Düdelingen erhöht die Grundsteuer auf unbebautes Bauland 2026 auf 1.600 Prozent. Damit möchte die Gemeinde Druck auf Eigentümer ausüben – manchen geht der Schritt jedoch nicht weit genug.

Die Gemeinde Düdelingen dreht weiter an der Grundsteuer-Schraube: 2026 steigt der Satz in der Kategorie B6 erneut – von 1.400 auf 1.600 Prozent. „2020 lagen wir bei 600 Prozent. Es geht darum, den Druck weiterhin hochzuhalten“, sagt Bürgermeister Dan Biancalana (LSAP) während der Gemeinderatssitzung am Freitag. Der Schöffenrat hat die entsprechende Kategorie B6 seit 2020 jedes Jahr um 200 Prozentpunkte angehoben.

„Wir begrüßen die progressive Erhöhung, aber man könnte größere Schritte nehmen“, sagt Semiray Ahmedova, Ratsmitglied von „déi gréng“. Die Regierung habe auf nationaler Ebene die Gelegenheit verpasst, gegen das Problem von leerstehendem Bauland vorzugehen. Deswegen sei es wichtig, dieses Problem auf kommunaler Ebene anzugehen. „Für eine sozial gerechte und nachhaltige Wohnungspolitik benötigt man Mut und nicht Kompromisse, die auf Kosten der Allgemeinheit gehen“, sagt Ahmedova. CSV-Gemeinderätin Michèle Kayser-Wengler und DP-Gemeinderat Marc Meyer begrüßten die Erhöhung um 200 Prozentpunkte.

Die geplante Erhöhung geht Gemeinderätin Carole Thoma („déi Lénk“) ebenfalls nicht weit genug. Sie fordert eine Grundsteuer auf Bauland von 4.000 Prozent. „Das Hauptproblem der Wohnungskrise ist, dass wir einen Mangel an Bauland haben. Das ist nicht, weil wir ein kleines Land sind, sondern weil Bauland aus Spekulationsgründen absichtlich zurückgehalten wird“, sagt Thoma. Dies würden Studien – unter anderem vom Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (Liser) – klar zeigen. Sie begrüße die Erhöhung, aber es gehe zu langsam. „Es zeigt nicht den politischen Willen, um das Problem fundamental anzugehen“, sagt Thoma. Zwar seien vor allem nationale Lösungen nötig, aber der Gemeinderat müsse trotzdem eigene Maßnahmen ergreifen. „Auch wenn wir auf 4.000 Prozent erhöhen, hat dies keine große Auswirkung, aber es würde wenigstens ein Zeichen setzen – ansonsten kann man es auch ganz bleiben lassen“, sagt Thoma.

Vergleichsweise hoch

Biancalana betonte, dass Düdelingen bereits eine vergleichsweise hohe Grundsteuer auf Bauland habe. „Bettemburg lag 2025 bei 1.000 Prozent, Differdingen bei 600, Petingen bei 600, Kayl bei 340, Rümelingen bei 1.000, Sanem bei 600, Roeser 1.000, Esch bei 1.200. Schifflingen lag bei 4.000, aber da muss man schauen, wie sie diese Progression in den vergangenen Jahren gemacht haben“, sagt der Bürgermeister. Dieser Prozentsatz sei durchaus ein politisches Signal. Man könne die Grundsteuer nicht zu viel auf einen Schlag erhöhen. Das habe die Jurisprudenz aus Diekirch bewiesen.

Dort hatte der Schöffenrat im Jahr 2020 die Grundsteuer für unbebautes Bauland drastisch angehoben – von zuvor 750 auf 15.000 Prozent. Ziel war es, Eigentümerinnen und Eigentümer dazu zu bewegen, ihre Grundstücke zu bebauen und so dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Mehrere Betroffene klagten jedoch gegen die Erhöhung. Das Verwaltungsgericht erklärte die Maßnahme schließlich als unverhältnismäßig und somit ungültig. Die Gemeinde musste den betroffenen Bürgern nicht nur die Differenz zwischen 750 und 15.000 Prozent für das Jahr 2021 zurückerstatten, sondern den gesamten geleisteten Betrag.

Die Erhöhung der Grundsteuer auf Bauland um 200 Prozentpunkte wurde schlussendlich mit den Stimmen von LSAP, CSV, „déi gréng“, DP und ADR angenommen. „déi Lénk“ stimmte dagegen.

Nomi
25. Oktober 2025 - 13.02

Mir hun een gesetzlechen Mindest Lo'un !

Firwaat net och, pro Regio'un, een m2 Max Preis fir Bauland gesetzlech festlee'en !
Progressio'un ob 50% vum Index .

Reinertz Barriera Manfred
25. Oktober 2025 - 11.22

Verfassungsrechtlich gesehen kann man derartige diskriminatorische Steuererhöhungen wohl anfechten, also sollten die Gemeinden vorsichtig sein...