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BestätigungGerichtsurteil: Corona-Kritiker darf nicht wieder als Gefängniswärter arbeiten

Bestätigung / Gerichtsurteil: Corona-Kritiker darf nicht wieder als Gefängniswärter arbeiten
 Foto: Editpress/Alain Rischard

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Sacha B. darf nicht wieder als Gefängniswärter arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil festgehalten, berichtet das Luxemburger Wort am Freitagmorgen. Der Entzug des Beamtenstatus sei laut dem Gericht eine „angemessene Strafe“. Sacha B. habe ein schwerwiegendes Fehlverhalten an den Tag gelegt, weil er sich als Staatsbeamter in einer besonders unangemessenen Sprache öffentlich gegen die Maßnahmen der Regierung geäußert habe.

Laut „Conseil de discipline“ habe sich Sacha B. „‚professionell disqualifiziert’, indem er die Bemühungen der Regierung systematisch mit der Verbreitung von Verschwörungsmythen untergraben habe“. Beamter zu sein, bedeute nicht, auf seine Meinung verzichten zu müssen – sondern es komme darauf an, wie man diese äußere.

Sacha B. wurde Ende 2021 vom Dienst suspendiert. Der Gefängniswärter aus Esch war als Sprachrohr der sogenannten Querdenker-Bewegung in Luxemburg negativ aufgefallen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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Jeff
22. September 2024 - 7.47

@JJ - RKI Leaks hunn aner saachen bewissen!!!

JJ
21. September 2024 - 8.56

@Krass,
sie müssen sich über den Beamtenstatus informieren. Man kann seine Meinung äussern ohne beleidigend und ausfällig zu werden. Davon abgesehen,dass die Impfgegner auf der ganzen Linie falsch lagen.
Wir haben die Sache einigermaßen gut überstanden.Wegen der Impfung und der Maßnahmen der Regierungen.

Luxmann
21. September 2024 - 8.06

Auf jeden fall ein verfahren was interessant waere bis in die letzte instanz durchzuziehen...auch bis zum europaeischen gerichtshof fuer menschenrechte.

Krass
20. September 2024 - 17.43

Absolut krass, wegen Verbreitung einer alternativen Meinung suspendiert. Hoffentlich kämpft er nun gegen einen repressiven Staat, der sich zunehmend entwickelt und das ganze Klima im Land verpestet.