Am 2. März 2014 war Philippe Herman nach einem Rennen in Oud-Heverlee in Belgien nicht zur Doping-Kontrolle erschienen. Hermann ist bei der Luxemburger Radsportföderation lizenziert. Das Verhalten des Sportlers verstoße gegen die Satzung der Anti-Dopingagentur Luxemburgs, so die Luxemburger Antidoping-Agentur Alad. Die Frage wurde dem Antidoping-Disziplinarrat CCD vorgelegt.
Das Urteil des CCD: Herman wird ein Jahr lang gesperrt. Der Berufungsantrag des Fahrers wurde wegen eines Formfehlers zurückgewiesen. Der Antrag war an den CCD und nicht an die nächste Instanz gerichtet worden.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können