Die Polizeireform: Mehr als nur ein neuer Anstrich

Die Polizeireform: Mehr als nur ein neuer Anstrich

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die letzte Reform der großherzoglichen Polizei wurde 1999 im Rahmen der Fusion von Polizei und Gendarmerie verabschiedet. Jetzt steht eine weitere Reform an. Nach langen Vorarbeiten, nach zahlreichen Sitzungen mit der Polizeigewerkschaft und nach Berücksichtigung vieler Kritikpunkte des Staatsrates, ist der Weg für die legale Prozedur, für die Abstimmung im Parlament frei.

Die Präsidentin der parlamentarischen Kommission, Claudia Dall’Agnol (l.)

Wir sprachen mit der Kommissionspräsidentin Claudia Dall’Agnol über die Hauptaspekte der Reform. Eines der aktuellen Hauptprobleme der Polizei ist der Personalmangel. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits getroffen, u.a. wurden die Lohnbedingungen für die Beamten verbessert, der Beruf soll so attraktiver werden. Nicht jeder ist für den Staatsdienst mit der Waffe geeignet, so Dall’Agnol. So scheitern bereits viele Anwärter an den Herausforderungen der Polizeischule, u.a. auch an den sportlichen.

Alle Anwärter allerdings, die das Examen bestehen, werden auch eingestellt. Auch wurde in den letzten Jahren verstärkt ziviles Personal eingestellt, das die Beamten entlasten soll. Auch wenn die angestrebten Personalbestände noch nicht ganz erreicht sind, so konnte der Personalmangel in den letzten Jahren dennoch entschärft werden. Zurzeit (Stand 1.1.2018) verfügt die Polizei über 2165 Mitarbeiter.

Kommissariate zusammengelegt

Auch die weitreichende Territorialreform, die dazu dient, dass mehr Polizisten den Dienst am Bürger außerhalb des Kommissariats leisten sollen, sprich dass die Beamten verstärkt (auch präventiv) „op dem Terrain“ im Einsatz sein sollen, ist ein Schritt in Richtung Effizienz. Das Ziel dieser Reform ist es, die Öffnungszeiten aller Kommissariate von morgens 7 bis abends 21 Uhr auszudehnen. Wenigstens fünf Beamte muss ein Kommissariat haben, um die Aufgaben erfüllen zu können.

Sollen Kommissariate zusammengelegt werden, müssen die jeweiligen Bürgermeister einverstanden sein. Nicht alle wollen auf ihr lokales Kommissariat verzichten; dennoch konnten schon viele Zusammenlegungen realisiert werden (vergl. nebenstehende Tabelle).
Ein gutes Beispiel für die Zusammenlegungen, so Claudia Dall’Agnol, sei das Kommissariat „Porte du Sud“, in dem die ehemaligen Standorte Schifflingen, Monnerich, Leudelingen und Reckingen/Mess zusammengelegt wurden. Bislang gab es eher positive Reaktionen. Zum Gesetz gehört die neue visuelle Identität – das betrifft das viel diskutierte Erscheinungsbild der Polizei nicht direkt, ist aber Teil des Gesamtpakets der Modernisierung.

Waffentausch

Ebenso wurden die veralteten Smith&Wesson-Revolver (für die Munition speziell hergestellt werden musste) durch die Pistolen HK SFP9 TR (von Heckler und Koch) ersetzt
Weitere Änderungen des neuen Gesetzes betreffen die interne Organisation. Geleitet wird die Polizei von einem Generaldirektor und vier Direktoren. Die „Police judiciaire“ wird in den SREC („Service de recherche et d’enquête criminelle“) eingegliedert durch die Schaffung einer Zentrale mit den drei „Antennen“ Diekirch, Esch und Grevenmacher.

Die IPG („Inspection générale de la police“) wird auch formal von der Polizei getrennt. Ein Kapitel des neuen Gesetzes ist der „Police administrative“ gewidmet. Den Polizisten sollen u.a. Möglichkeiten gegeben werden, um präventiv vorzugehen. So haben sie unter gewissen Bedingungen (imminente und große Gefahr) die legale Basis für Durchsuchungen eines Autos, das in einen Sicherheitsperimeter einfährt, für das Eindringen in eine Wohnung (wenn z.B. jemand um Hilfe ruft), das Schließen einer Gaststätte oder eines Geschäftes, das Beschlagnahmen von Gegenständen.

Manches davon ist bereits Arbeitsalltag der Beamten, nur fehlte bislang die rechtliche Basis. Kritik gab es in diesem Zusammenhang von Polizeigewerkschaft und der Oppositionspartei CSV, die u.a. die Möglichkeit des Platzverweises ins Gesetz einschreiben wollten.

 

Schuller piir
23. Februar 2018 - 4.19

Für meinen Smith&Wesson-Revolver Kaliber 357Magnum, kann ich jederzeit Munition nachkaufen!!! Lege meinen Waffenschein vor, und kann unter meheren Fabrikanten auswählen. Dieses Kaliber wird seit 1938 von dieser Firma komerzialisiert. Jeder Revolverhersteller bietet Waffen dieses Kalibers an. Nur unsere Polizei findet keine Munition für das gebräuchlichste Kaliber der Welt!