Tipps für den Start ins neue Jahr

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Feuerwerk gehört zu Silvester wie Raclette und Champagner. Damit um Mitternacht nichts ins Auge geht, hier einige Tipps.

Mit ordentlich Krach und Glitzer wird das neue Jahr am 31. um Mitternacht begrüßt. Damit trotz der Feierlaune kein Unfall den Start in 2017 verdirbt, heißt es, besondere Vorsicht walten zu lassen. Und diese beginnt nicht erst um Mitternacht, sondern schon beim Einkauf von Raketen und Batterie-Feuerwerken. Denn noch immer landen über dubiose Umwege nicht zertifizierte Artikel aus Osteuropa in den Regalen. Zugelassenes Feuerwerk von risikoreichen Modellen zu unterscheiden, ist dabei ganz leicht.

Erlaubt oder verboten?

In der Stadt Luxemburg gilt ein generelles Verbot, Feuerwerkskörper zu zünden. Laut Gemeindereglement ist es auf öffentlichen Straße verboten, Böller zu zünden. Laut der Pressestelle der Gemeinde Luxemburg gibt es aber eine gewisse Toleranzgrenze an Sylvester. In der Nacht zum neuen Jahr würden keine spezifischen Kontrollen gemacht, solange alles im ‚Normalbereich‘ ablaufe.

Erlaubte Artikel tragen eine Prüfnummer, die mit „BAM“ beginnt. Diese lässt sich im Internet leicht überprüfen. Nicht zugelassenes Feuerwerk kann zu schweren Unfällen bis hin zum Tod führen. Eine erste Vorkehrung ist die Unterteilung der Feuerwerksartikel in die lassen I bis IV sowie T2. Im freien Handel werden nur Artikel der Klassen I (ab 16 Jahren) und II (über 18 Jahre) verkauft.

Einschränkungen

Alle anderen Klassen sind für Hobby-Feuerwerker tabu und
dürfen nur an Personen, die eine pyrotechnische Ausbildung be-
standen haben, ausgehändigt werden. Einschränkungen gelten
auch für die Händler: Sie müssen über eine Verkaufserlaubnis verfügen und dürfen bis zu 100 Kilogramm auf Lager haben. Davon dürfen maximal 20 Kilogramm in Vitrinen ausgestellt werden, die übrige Menge muss sicher verschlossen sein.

Vorbereitung

Zum Feuerwerk um Mitternacht gehört eine gewisse Vorbereitung, die sowohl dem eigenen als auch dem Schutz der umstehenden Zuschauer dient. So müssen die Feuerwerkskörper bis zum Abschuss an einem trockenen, kühlen und belüfteten Ort gelagert werden, der außerhalb der Reichweite von Kindern liegt.

Zum Abschuss eignen sich offene Flächen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe von Gebäuden befinden. Zwischen Zuschauern und Publikum sollte ein Sicherheitsabstand von wenigstens 30 Metern eingehalten werden. Nicht zuletzt gilt auch: Wer zündeln will, sollte bis Mitternacht auf Alkohol verzichten.

Abschussrampe

Als Abschussrampe eignen sich leere Flaschen, die in einem Getränkekasten stehen. Die Rakete ist stets so auszurichten, dass sie nicht in Richtung von Gebäuden fliegt. Anwohner sollten auf Nummer sicher gehen und Fenster und Dachluken schließen. Eventuelle Querschläger könnten sonst einen Wohnungsbrand auslösen.

Die Zündschnur von pyrotechnischen Artikeln ist stets am äußersten Ende anzuzünden. Nur so bleibt ausreichend Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen