Künstlerkollektiv „Richtung 22“ verurteilt

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Urteil gegen "Richtung 22" am Montagmorgen vor Gericht. Das Künstlerkollektiv wurde zu jeweils 200 Euro verdonnert.

Am Polizeigericht der Stadt Luxemburg wurden am Montag vier Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, die am Vorabend des Nationalfeiertags im Jahr 2015 mit Kreide auf die Stufen der Philharmonie gemalt hatten.

Der Prozess, der eigentlich im Mai 2016 Jahres hätte verhandelt werden sollen, wurde zwei Mal verlegt. Beim ersten Mal hatte die Anwältin der Angeklagten nicht ausreichend Zeit, um die ganzen Gerichtsunterlagen zu studieren. Beim zweiten Mal, am 19. September 2016, war es die Staatsanwaltschaft, die forderte, den Prozess erneut zu vertagen, um zu untersuchen, ob die Kreide, die damals verwendet wurde, durch die normalen Witterungsverhältnisse automatisch verschwindet.

Protest gegen Referendum

Die Kreide-Malerei wurde am Abend des 22. Juni 2015 vom Künstlerkollektiv „Richtung 22“ zusammen mit Mitgliedern der „Jonk Lénk“ und der Studentenorganisation UNEL angebracht. Gemeinsam hatten sie eine umgedichtete Version der luxemburgischen Nationalhymne verfasst. Mit dieser Aktion wollten sie dem Großherzog, dem Premierminister und anderen Persönlichkeiten, die am Vormittag des Nationalfeiertags dort defilieren sollten, zeigen, was sie von ihrem Heimatland und insbesondere vom Ausgang des zwei Wochen zuvor abgehaltenen Referendums zur Verfassungsreform halten.

Ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma hatte anschließend die Polizei gerufen. Die Jugendlichen versuchten wenig später die Kreide abzuwischen. Doch das dauerte der Polizei zu lange. Daraufhin verständigte ein Beamter die Berufsfeuerwehr, damit diese die Kreide professionell entfernt. Durch den hohen Wasserdruck gingen zwei Fliesen zu Bruch.