EuGH bestätigt EU-Tabakrichtlinie

EuGH bestätigt EU-Tabakrichtlinie
(Reuters/Lisi Niesner)

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrere Klagen gegen die EU-Tabakrichtlinie abgelehnt.

Sowohl das geplante Verbot von Mentholzigaretten als etwa auch Auflagen für elektronische Zigaretten seien rechtens, urteilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Neben Polen hatten mehrere Tabakunternehmen gegen strengere Vorschriften für Tabakprodukte geklagt.

Es ging dabei unter anderem um das künftige Verbot von Aromen in Zigaretten, Werbebeschränkungen für elektronische Zigaretten und die Umsetzung der 2014 ausgehandelten EU-Richtlinie in britisches Recht.

Neue Regeln

Künftig sind in Luxemburg auf Zigarettenschachteln Schockbilder neben aufzuklärenden Warnhinweisen abzubilden – sie müssen zusammen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Das ist weit mehr als bisher.

Die vor zwei Jarhen mühsam ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss bis 20. Mai 2016 in luxemburgisches Recht umgesetzt werden. Erzeugnisse, die nach den alten Regelungen bis Mai 2016 hergestellt wurden, können ein Jahr lang weiter verkauft werden.

Eine Übergangsfrist

Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, müssen vom Markt verschwinden. Davon erfasst werden Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern. Die Stoffe stehen im Verdacht, den Einstieg in den Tabakkonsum zu erleichtern. Für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist. Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, auch „irreführende Elemente auf Verpackungen“.

Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen zudem künftig ein individuelles Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen. Für neue Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.

Raucherquote senken

Neu sind auch Regelungen für „E-Zigaretten“, bei denen eine Flüssigkeit verdampft und inhaliert wird. Für diese elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter soll es auch Werbeverbote geben. Für sie gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen.

Ziel ist es, die Raucherquote von Jugendlichen zu senken. Auch sollen „Fälle der vorzeitigen Sterblichkeit“ verringert werden.