Unannehmbares Projekt

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Nachdem die „CSL“ die neuen Kriterien eines „emploi approprié“ bereits vorige Woche kritisiert hatte, schießt der OGBL nun nach. Der vorliegende Entwurf der großherzoglichen Verordnung würde die Arbeitslosen, aber nicht die Arbeitslosigkeit bekämpfen.

Der Entwurf des großherzoglichen Reglements, das der Arbeitsminister am 24. März dieses Jahres deponiert hat, ist für den OGBL schlichtweg unannehmbar. Durch die neuen Regeln des „emploi approprié“ würden die Arbeitslosen bestraft, schreibt die Gewerkschaft in einer Mitteilung. Man könnte meinen, der Arbeitslose werde als der alleinige Schuldige an seiner Situation angesehen.

Das vorliegende Projekt biete keine Garantie, dass die Arbeitslosigkeit auch effektiv bekämpft werden könne. Im Gegenteil: Es drohe die Betroffenen zu bestrafen, indem ihre Situation weiter verschlechtert werde. So hätte der Arbeitssuchende, der vorher Vollzeit gearbeitet hat, bereits nach drei Monaten nicht mehr das Recht, eine Teilzeitarbeit abzulehnen. Bisher liegt diese Frist bei 12 Monaten. Jobsuchenden, die vorher aus privaten Gründen Teilzeit arbeiteten, müssen nun eine Vollzeitarbeit annehmen, ansonsten sie ihr Recht auf Arbeitslosenunterstützung verlieren.

Risiken für die Jobsuchenden

Die neue Verordnung beinhalte zudem keine Kriterien bezüglich eines Arbeitsvertrages. Der Arbeitssuchende riskiere nach ein paar Monaten wieder arbeitslos zu sein oder mehrere Male hintereinander zeitlich begrenzte Arbeitsverträge annehmen zu müssen.

Der OGBL fragt sich, warum es keine Beratungen im Vorfeld zu dem nun vorliegenden Text gab, trotz der Versicherungen der Regierung, in Zukunft mehr auf Dialog zu setzen.

Des Weiteren wirft der OGBL die Frage auf, warum die „commission de suivi“, der alle Sozialpartner angehören und die im Rahmen der Adem-Reform geschaffen wurde, nicht um eine Begutachtung gebeten wurde.

Missbräuche

Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass sich in diesem Kontext auch die Frage der Hilfe zur Wiedereinstellung („aide au réemploi“) stellt. Man sei gegen jede Reform, die diese Hilfe senke. Momentan werden Lohnverluste im Vergleich zur vorigen Arbeit zu 90 Prozent ausgeglichen. Da ein Betroffener nun auch eine Arbeit mit geringerer Arbeitszeit als die vorige annehmen müsste, sollte die Klausel abgeschafft werden, durch welche die „aide au réemploi“ proportional zur Arbeitszeit gekürzt werden soll. Missbräuche, was diese staatliche Hilfe angehe, seien sowieso eher von Arbeitgeberseite her der Fall. Eine Reform dieser Hilfe müsse vor allem die Unternehmen bestrafen, die die Hilfe benutzten, um Angestellte weit unter dem üblichen Lohn zu beschäftigen.

Der OGBL fordert ebenfalls, die Strafmaßnahmen für Betriebe zu überdenken, die sich nicht an die Auflagen halten, freie Posten bei der Adem zu melden. Kurz: Statt die Arbeitslosen zu bestrafen, sollten die Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden.