Sozialpartner einigen sich

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LUXEMBURG - Die Bankenvereinigung ABBL und die Gewerkschaften Aleba, OGBL und LCGB-SESF haben sich am Mittwoch auf einen neuen Kollektivvertrag für die Bankangestellten geeinigt.

Nach fünfmonatigen Verhandlungen haben sich Bankenvereinigung ABBL und die drei Gewerkschaften Aleba, OGBL und LCGB-SESF auf einen neuen Kollektivvertrag für die Bankangestellten für die Jahre 2014 bis 2016 geeinigt. Laut ABBL werde die bisherige Vereinbarung in großen Zügen fortgesetzt. Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung der zuständigen Gremien der einzelnen Organisationen, hieß es am Mittwoch.

Die Gespräche waren zuletzt wegen der Forderung der ABBL erschwert worden, das System automatischer Gehaltsaufbesserungen entsprechend dem Dienstalter auszubremsen. Automatische Gehaltserhöhungen in einem Dreijahres-Rhythmus sollte es nur geben, wenn die Banken die guten Ergebnisse aus dem Jahr 2013 erwirtschaften würden, so der Vorschlag der ABBL, den die Gewerkschaften im März zurückwiesen. Die Banken hätten 2013 ihr sechstbestes Ergebnis in der Geschichte des Bankplatzes eingefahren, hieß es. Eine für den 25. März geplante Zusammenkunft war daraufhin annulliert worden.

Die Vereinbarung sieht nun vor, dass spätestens ab 1.1.2017 alle Angestellten eine Gehaltserhöhung von 15 Euro Index 100 (rund 113 Euro) monatlich bekommen werden. Laut altem Kollektivvertrag musste diese leistungsgebundende Gehaltsaufbesserung mindestens 65 Prozent der Angestellten innerhalb von drei Jahren ausbezahlt werden. Nach dieser Dreijahresfrist musste jeder Angestellte in den Genuss der Gehaltserhöhung gekommen sein.

Die Neuregelung bedeutet, dass viele Angestellte während zwei Jahren auf eine Gehaltsaufbesserung werden verzichten müssen, da die 65-Prozent-Klausel entfällt. Für die Arbeitgeber bedeutet das beträchliche Kostenersparnisse.

Die Schattenseite

Als Gegenleistung mussten die Gewerkschaften auch auf eine Verschlechterung der Prämie nach Dienstalter einwilligen. Diese wird nun zwei Jahre später ausbezahlt werden. Bisher war sie nach dem 1., 3. und 6. Jahr geschuldet. Nun wird sie nach dem 3., 5. und 8. Jahr ausbezahlt werden. Die Neuregelung betrifft jedoch nur die neuangestellten Mitarbeiter.

Für Aleba-Präsident Marc Glesener ist die gefundene Vereinbarung zufriedenstellend. Einer internen Umfrage zufolge hätten sich 80 Prozent der Mitglieder für diesen Kompromiss ausgesprochen. Diese Lösung sei besser als der Gang aufs Schlichtungsamt, so der Gewerkschafter.