Shopping bis 19 Uhr auch am Sonntag

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Die hauptstädtischen Geschäfte dürfen 2015 sonntags und an Feiertagen bis 19.00 Uhr geöffnet bleiben. Staatssekretärin Francine Closener erteilte am Montag die Genehmigung dazu.

Der Einzelhandel in Luxemburgs Oberstadt und im Bahnhohsviertel darf dieses Jahr auf Wunsch sonntags und an Feiertagen bis 19 Uhr öffnen. Bisher musste um 13.00 Uhr geschlossen werden. Ausnahmen sind der 1. Mai und 25. Dezember. Antragsteller war der hauptstädtische Geschäftsverband.

Laut Staatssekretärin Francine Closener, die die Genehmigung erteilte, soll die verlängerte Öffnungszeit dazu beitragen, die Attraktivität der Stadt zu erhöhen. Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte, da Luxemburg den EU-Ratsvorsitz innehat. Die Ausnahmegenehmigung soll als Testphase dienen, um zu prüfen, ob Gebietsansässige auf das zusätzliche Angebot zurückgreifen.

Seit längerem schon gelten für Touristen-Ortschaften verlängerte Geschäftszeiten. Auch die Stadt Luxemburg wird keineswegs Neuland betreten. Bereits jetzt darf der Handel an 15 Sonntagen bis abends öffnen.

Ihre Genehmigung hat Closener an eine Studie über die Folgen der verlängerten Öffnungszeiten gekoppelt. Dann soll geklärt werden, wie sie sich auf Arbeitsorganisation und -bedingungen der Mitarbeiter auswirken. Eine spätere mögliche definitive Gesetzänderung soll nach Beratungen mit den Sozialpartnern erfolgen, so Closener.

Im Vorfeld der jetzigen Entscheidung habe es Gespräche mit dem OGBL gegeben, sagte Gewerkschaftssekretär André Sowa, der u.a. betonte, dass die Ausnahmegenehmigung nur für den Einzelnhandel in der Stadt erteilt wurde. Nicht betroffen sind die Einkaufszentren. Für die Mitarbeiter, die sonntags arbeiten müssen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, so etwa der Zuschlag von 70 Prozent.