Poeckes: „Instinktiv gehandelt“

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Eine der Hauptangeklagten, der Pilot der Unglücksmaschine, Claude Poeckes, stand am Dienstagnachmittag dem Gericht Rede und Antwort. Den vorsitzenden Richter konnte er bisher sichtlich nicht überzeugen.

Am Montag hatte sich das Gericht die Aufzeichnung der letzten Gespräche vor dem Absturz angehört. Am Dienstag begann die Sitzung vor dem Bezirksgericht in Luxemburg mit einem Film, der im Flugsimulator in Maastricht (NL) gedreht wurde. Ein Experte erklärte die Funktionsweise des Fliegers und die Vorgehensweise der beiden Unglückspiloten am 6. November 2002. Der Film war auf Anfrage der Verteidigung des Piloten der Fokker 50 gezeigt worden.

Dann wurde die Verhandlung mit der Anhörung des Piloten der Maschine, Claude Poeckes, fortgesetzt. Es sei nicht stolz auf sein Verhalten. Aber er sei sich keiner Schuld bewusst, sagte der Pilot mit bebender Stimme und Tränen in den Augen. Nach seinem Erwachen aus dem Koma glaubte er zuerst, er hätte einen Autounfall gehabt. Er habe nach bestem Gewissen ausgesagt, erklärte Poeckes weiter. Er leide leider unter Gedächtnisschwund, was den Unfalltag betrifft. Auch er wolle die ganze Wahrheit erfahren, betonte der Angeklagte.

Keine genauen Angaben

Der Präsident der Strafkammer, Prosper Klein, wollte von Poeckes wissen, wie es zu der fatalen Fehlerserie im Cockpit kommen konnte. Der Angeklagte konnte jedoch keine genauen Angaben dazu geben. Musste der Tower nicht über den Anflug der Fokker informiert werden, über den Flugzeugtyp, der landen will, hakte Klein nach. Poeckes erklärte, er könne sich nur daran erinnern, dass er damals glaubte, der Kontrollturm habe Probleme, ihn in die Warteschleife einzureihen. Es seien keine klaren Informationen übermittelt worden. Man brauche dem Tower nicht mitzuteilen, welches Flugzeug sich im Landeanflug befindet. Da er nicht landen konnte, sei der Flieger nicht in der Landekonfiguration gewesen. „Ja gut, aber warum haben Sie dann mit der Landung weiter gemacht?“, fragte der Richter.

Der Angeklagte wehrte sich gegen den Vorwurf, er habe um jeden Preis landen wollen. Man dürfe seine Bemerkung, nicht nach Saarbrücken fliegen zu wollen, nicht ernst nehmen, sagte Poeckes. Er sei auch verwundert gewesen, als er gehört habe, dass der Co-Pilot nicht angeschnallt war.

Es folgte ein Meinungsaustausch über die korrekte Einstellung des Autopiloten. Während Klein der Meinung war, er habe sich im Flugmodus befunden, war Poeckes der Auffassung, er habe sich in der Landekonfiguration befunden. Die Einstellung ändere nichts daran, dass die Prozeduren nicht respektiert wurden, so der vorsitzende Richter, der immer wieder betonte, seine Fragen und Bemerkungen hätten nicht als Ziel, den Piloten zu belasten. Es ginge einzig und alleine um die Wahrheit.

Fehler durch unklare Informationen

„Wie erklären Sie sich die Fehlerserie?“, fragte der Richter noch einmal. „Durch das Fehlen von klaren Informationen“, wiederholte der Pilot der Unglücksmaschine. Warum wurde die Landeprozedur fortgesetzt, obwohl man nicht genug Platz und Zeit gehabt hatte? „Wir hatten kein Zeitgefühl. Es war ein Impuls. Im Nachhinein, muss man sagen, dass es falsch war“, sagte Claude Poeckes. Als sie 300 Meter Sichtweite erhalten hätten, hätten sie instiktiv gehandelt. Der Co-Pilot hatte kurz vor dem Crash Zweifel an dieser Entscheidung geäußert, betonte Klein. Die Folge dieser Fehleinschätzung war laut Gutachten, dass das Flugzeug zu tief und zu schnell herein kam und der Absturz nicht mehr zu verhindern war.

Er könne sich jedoch nicht vorstellen, den Rückschub absichtlich aktiviert zu haben, unterstrich der Crash-Pilot. Idem für das Ausschalten der Motoren. Man stelle den Motor nur ab, wenn es sehr schlimm sei, zum Beispiel wenn er brennt, erklärte der Angeklagte. Er habe wahrscheinlich instinktiv gehandelt.

Reflexe seien jedoch nur in Notlagen notwendig, erörterte Richter Prosper Klein. Sei das nicht vielmehr eine unüberlegte Handlung? Und könne man nicht von einem Piloten erwarten, er treffe überlegte Entscheidungen?, so seine anschließenden Fragen. Er erhielt aber keine klare Antwort vom Angeklagten.

Die Befragung von Claude Poeckes wird am Mittwoch fortgesetzt.