56-Jähriger steht wegen Besitz von Kinderpornografie und Vergewaltigung vor Gericht

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Ein 56-jähriger Mann muss sich unter anderem wegen mehrerer Sittlichkeitsdelikte, Besitz von Kinderpornografie und Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre Freiheitsentzug für den Angeklagten.

Von den drei Opfern konnten nur zwei von den Richtern gehört werden. Das dritte konnte nicht von der Staatsanwaltschaft ausfindig gemacht werden. So blieb nur die Aussage bei der Polizei. Die zwei Opfer hatten angegeben, unsittlich von dem Angeklagten berührt worden zu sein. Mehrere Male soll der 56-Jährige zudem zweideutige Mitteilungen an die Minderjährigen verschickt haben.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wollte ein Muster bei den Taten erkennen. Der Beschuldigte soll stets auf die gleiche Weise vorgegangen sein, um sich dann im richtigen Moment an den Jugendlichen zu vergehen.

Immer das gleiche Beuteschema

Hinzu komme das immer gleiche Opferprofil. Die drei jungen Männer stammten aus schwierigen sozialen Verhältnissen. Zum Tatzeitpunkt waren sie zwischen 15 und 17 Jahre alt. Obwohl sie sich nicht kannten, ähnelten sich ihre Schilderungen der Delikte. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stufte die Zeugen als glaubwürdig ein.

Das dritte Opfer hatte vor den Richtern ausgesagt, 2007 im Alter von elf Jahren vom Beschuldigten unsittlich berührt worden zu sein. Bei einem dritten Treffen soll es sogar zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Ob diese Taten nun 2007 oder 2013 stattfanden, konnte nicht eindeutig belegt werden. Das Opfer hatte sich mehrere Male widersprüchlich zu den möglichen Daten vor Gericht und bei der Polizei geäußert. Der Angeklagte bestritt auch diese Tat. Es sei zwar zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zwischen den beiden gekommen, allerdings sei das Opfer damals beinahe volljährig gewesen. Vorher wolle der Beschuldigte es nicht gekannt haben.

Der Verteidiger Me Penning reichte am Mittwoch noch private Chatverläufe aus den sozialen Medien vor Gericht ein, die beweisen sollten, dass die Annäherungsversuche von dem dritten Opfer und nicht von seinem Mandanten ausgingen. Für die Staatsanwaltschaft steht hingegen fest, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat. Anklage wegen der Sittlichkeitsdelikte kann in diesem Fall nicht erstellt werden, da diese bereits verjährt sind.

Drei weitere Opfer

Im Verlauf der Ermittlungen haben die Polizisten das Haus des Beschuldigten durchsucht. Auf seinem Rechner konnten sie 172 Fotos von nackten Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren sicherstellen. Der Angeklagte bestritt, diese Bilder heruntergeladen zu haben. Er verdächtigte einen seiner ehemaligen Lehrlinge, die Fotos dort gespeichert zu haben.
Während des Prozesses haben sich drei weitere Opfer bei der Staatsanwaltschaft gemeldet und von sexuellen Annäherungen des Angeklagten berichtet. Auch sie waren zum Tatzeitpunkt noch minderjährig.

Der Beschuldigte wurde bereits 2014 wegen ähnlicher Vergehen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und 10.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Er sitzt seit September 2017 in Haft. Aufgrund dieser Vorstrafe fordert die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sechs Jahre Freiheitsentzug.
Das Urteil wird am 12. Juli gesprochen.