Annullierung des PAG: Diekirch geht in Berufung

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Der Gemeinderat von Diekirch hat am Dienstagabend einstimmig beschlossen, wegen der Annullierung des Flächennutzungsplans (PAG) in Berufung zu gehen. Das Verwaltungsgericht hatte diesen Ende April annulliert, nachdem drei Einwohner der Stadt geklagt hatten.

Prozedurale Gründe seien in dem Urteil angeführt worden, weil der Bebauungsplan des Stadt- und jener des Gewerbegebiets jeweils getrennt vom Innenministerium genehmigt worden seien, hieß es.

Das Gerichtsverfahren hatte sich zwei Jahre lang gezogen. Die drei Bürger hatten schon im März 2016 gegen den Bebauungsplan geklagt.