Gebt den Kindern das Wort

Gebt den Kindern das Wort
(dpa/Illustration)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Kindern und Jugendlichen das Wort geben und ihnen Gehör verschaffen. Das ORK in Luxemburg fordert ein Kinder-Anwalt vor Gericht, mehr Integration bei Flüchtlingskindern und neue Regelungen für transsexuelle Minderjährige.

Pünktlich zum Welttag der Kinderrechte am 20. November präsentiert das Luxemburger „Ombuds-Comité fir d’Rechter fir d’Kand“ (ORK) sein Jahresbericht. Am Donnerstagabend bekommt Chambre-Präsident Mars die Bartolomeo den Bericht samt Forderungskatalog überreicht. Darin werden Beobachtungen zur Lage der Kinderrechte in Luxemburg aufgelistet, sowie ein Tätigkeitsbericht vorgelegt.

Frei nach Grönemeyers Hit „Kinder an die Macht“ geht es zum 25. Jubiläum der Kinderrechtskonvention darum, Kindern und Jugendlichen ein Sprachrohr zu geben. Das ORK denkt in diesem Sinn beispielsweise an die Senkung des Wahl-Alters (ab 16) oder an das „Jugendparlament. Schüler im Lernprozess noch mehr einbeziehen, ist eine Herausforderung gleichermaßen für Lehrer und Kinder. Dies ist auch eine Art den Kindern und Jugendlichen das Wort zu geben und ihnen Gehör zu verschaffen, berichtet das ORK. Inzwischen gehen ja immer mehr Lehrer mit entsprechenden Projekten diesen Weg, heißt es.

Kinder-Anwalt

In Sachen Kinderrechte brennt dem ORK ein weiterer Punkt unter den Nägeln. Dieser betrifft den rechtlichen Beistand von Kindern und Jugendlichen vor Gericht. Das ORK fordert die Einführung eines Anwalts, der die Aussagen von Kindern und Jugendlichen in den Kontext der Verhandlung einbettet. „Seine Mission, seine Rolle, seine Ausbildung, seine Arbeitsart – müssen noch genau geklärt werden“, heißt es.

In Sachen Jugendschutz sind Gesetzgeber und Justiz gleichermaßen gefordert. Das ORK spricht in diesem Zusammenhang von einer dringenden Änderung des Jugendschutzgesetzes. Im Fall einer provisorischen Unterbringung müssen so schnell wie möglich von den zuständigen Behörden Minderjährige angehört werden. „Es verstößt gegen Menschenrechte, wenn ein Jugendrichter eine Maßnahme dieser Art beschließt oder ablehnt nur aufgrund von Polizei-Aussagen oder Berichte anderer an der Strafsache beteiligten Parteien“, kritisiert das ORK.

Minderjährige Flüchtlinge

Ein weiteres Phänomen, das in letzter Zeit nicht nur in Luxemburg sich bemerkbar macht, sind minderjährige Flüchtlinge. Hierzulande wird Kinderimmigration entweder über den Fall der Eltern erfasst, über Abkommen oder wenn sie ohne Begleitung von Erwachsenen einreisen. Diese drei Möglichkeiten sind unzureichend und „realitätsfern“, so das ORK und fordert Nachbesserungen.

So sollen die Möglichkeiten zur Unterbringung verbessert werden oder ihnen etwas anderes als „eine endlose Irrfahrt durch Europa“ anbieten. Eine bessere Integration sei hier nötig. Die jährliche Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis gibt den Kindern ein Gefühl von Unsicherheit und Angst in die Heimat zurückgeschickt zu werden.

Transsexuelle Kinder

Für die Rückerstattung von Kosten bei hormonellen Behandlungen von transsexuellen Kindern verlangt die Gesundheitskasse (CNS) ein psychologisches Gutachten. Darin ist festgehalten, über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten, wie sich das Leben der Betroffenen unter der Transsexualität entwickelt. Für die CNS ist das Gutachten die medizinische Grundlage, über die Notwendigkeit der weiteren ärztlichen Behandlung.

Hier will das ORK die Ein-Jahres-Frist abschaffen. Die jetzige Regelung verstößt sowohl gegen Kinder- als auch Menschenrechte, heißt es.