Das Alkoholverbot am Weiberdonnerstag war 2013 ausgerufen worden, nachdem es im Vorjahr zu massiven Exzessen gekommen war. In der Folge von regelrechtem Komasaufen kam es in der Innenstadt zu wüsten Schlägereien und anderen Straftaten mit zahlreichen Verletzten, die den verstärkten Einsatz von Polizei und Rettungsdiensten verlangt hatten.
Die Stadtverantwortlichen hatten gemeinsam mit der Polizei und mehreren Organisationen in diesem Jahr in der Zeit zwischen 9 und 19 Uhr das Mitführen und Trinken von Bier, Wein, Sekt und Hochprozentigem im Stadtzentrum untersagt. Ausgeschlossen von dieser Regelung waren Kneipen und Privaträume. Lediglich fünf randalierende betrunkene Jugendliche kamen vorübergehend in Arrest, die Polizei meldete „keinerlei Aggressionsdelikte“.
Wie der „Trierische Volksfreund“ auf seiner Webseite am Dienstag schrieb, soll das Alkoholverbot an Weiberfastnacht 2014 bestehen bleiben, auch wenn man sich im Rathaus noch nicht definitiv festgelegt hat.
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