Strafverfahren wegen Landesverrats

Strafverfahren wegen Landesverrats
(dpa-tmn)

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Die Bundesanwaltschaft hat nach Medieninformationen ein Strafverfahren gegen Journalisten wegen des Verdachts auf Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen eingeleitet.

Das Verfahren gegen Verantwortliche des Online-Blogs „netzpolitik.org“ sei nach der Prüfung einer Anzeige von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen aufgenommen worden, berichteten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR am Donnerstag. Diesen Angaben zufolge gab es seit Jahrzehnten kein derartiges Verfahren gegen Journalisten in Deutschland mehr.

Die Bundesanwaltschaft war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Den Berichten zufolge hatte Maaßen in drei Fällen Strafanzeige erstattet. Zwei davon beträfen die Veröffentlichung von Auszügen aus Dokumenten des Verfassungsschutzes durch den Blog; im dritten Fall gehe es um einen geheimen Bericht über eine V-Mann-Affäre im Umfeld der rechtsextremen Terrorzelle NSU, über den „SZ“ sowie NDR und WDR berichtet hatten.

Vorwurf ist heikel

Im letzteren Fall sieht der Generalbundesanwalt den Berichten zufolge zumindest bislang keinen Anfangsverdacht – bei „netzpolitik.org“ allerdings schon. Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten gilt als heikel. Nach der „Spiegel“-Affäre Anfang der Sechzigerjahre, in der ein solcher Vorwurf erhoben wurde, hatten Juristen und Politiker gewarnt, dass durch das Vorgehen der Behörden der unabhängige Journalismus in Gefahr geraten könne. Es ging um eine Abwägung zwischen strikter Geheimhaltung und dem zentralen Grundrecht auf Pressefreiheit.

Die jetzige Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Regierung, Opposition und Medien. Das Kanzleramt hatte mehrmals mit Strafanzeigen gedroht. Dabei ging es aber stets nur um den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen. Dieses Delikt wird nicht von Karlsruhe, sondern von Staatsanwaltschaften der Länder bearbeitet. In dem nun vorliegenden Landesverratsfall soll laut „SZ“, NDR und WDR zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei den durch den Blog veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt habe.