161-mal von der Straße nach Schrassig

161-mal von der Straße nach Schrassig
(Tageblatt-Archiv/Hervé Montaigu)

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Verkehrsdelikte werden oft immer noch als sogenannte "Kavaliersdelikte" angesehen. Dabei führten sie in Luxemburg in den letzten fünf Jahren immerhin 161-mal zu Gefängnisstrafen.

Nicht zuletzt wegen der fixen Radaranlagen, aber u.a. auch nach dem erneuten schrecklichen Unfall auf der „Rennstrecke“ Mersch-Angelsberg, stand das Thema Verkehrssicherheit und Verkehrsdelikte zuletzt wieder vermehrt im Fokus. Eine vor kurzem beantwortete parlamentarische Frage lieferte viele interessante Zahlen über die letzten fünf Jahre.

Der CSV-Abgeordnete Marco Schank stellte den Ministern Schneider (innere Sicherheit), Braz (Justiz) und Bausch (Nachhaltigkeit) einige Fragen bezüglich sofortiger Führerscheinentzüge. Ein Führerschein wird von der Polizei auf der Stelle einbehalten bei Alkoholkonsum über 1,2 Promille sowie Fahruntüchtigkeit aufgrund anderer Substanzen bzw. bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen.

1.290 beschlagnahmte Fahrzeuge

U.a. wollte Schank in dem Zusammenhang auch wissen, wie viele Personen – in dem Fall Wiederholungstäter – aufgrund solcher Verkehrsdelikte zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Dies waren in den vergangenen Jahren immerhin 161 Menschen, heißt es in der Antwort: 23 im Jahr 2015, 31(2014, 29 2013, 33 2012 und 45 im Jahr 2011.

Die Frage nach der genauen Zahl der Wiederholungstäter – erneuter schwerwiegender Vorfall innerhalb von drei Jahren nach dem ersten Vergehen – sei derweil nicht so einfach zu beantworten, schreiben die Minister. Über den „casier judiciaire“ konnte aber die Statistik der beschlagnahmten Fahrzeuge in Verbindung mit einem Fahrverbot erhoben werden – die Beschlagnahme ist nämlich laut „Code de la route“ obligatorisch im Wiederholungsfall. 1.290 Autos wurden in den vergangenen fünf Jahren beschlagnahmt, im Detail 213, 257, 269, 286 und 265 in den Jahren 2015 bis 2011.

11.509 – 7.520

Was nun die Zahl der sofort eingezogenen Führerscheine inklusive provisorisches Fahrverbot angeht, so lag diese in den letzten fünf Gerichtsjahren bei 11.509. Von diesen Personen wurden deren 7.520 nach einer Gerichtsverhandlung zu einem tatsächlichen Fahrverbot verurteilt.

Im Gerichtsjahr 2014/15 wurden 1.949 Führerscheine auf der Stelle eingezogen, 1.217 Fahrverbote gab es in der Folge. Für 2013/14 liegen diese Zahlen bei 2.522 Entzügen und 1.600 Fahrverboten. 2012/13 war das Verhältnis 2.261 – 1.519, 2011/12 war es 2.292 – 1.514 und 2010/11 war es 2.485 – 1.670.