Scheidungsreform: Trennung leicht gemacht

Scheidungsreform: Trennung leicht gemacht

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Bereits 2003 legte Luc Frieden (CSV) ein Gesetz zur Reform des Scheidungsrechts vor. Doch es versickerte auf dem Instanzenweg. 15 Jahre später verabschiedet das Parlament nun eine Scheidungsreform von Félix Braz („déi gréng“). Die Mehrheitsparteien sprechen von einem „Meilenstein“, die Opposition von einem „dunklen Tag“.

Scheidungen gelten als schwierige Angelegenheiten – für alle Beteiligten. Doch in Luxemburg gelten sie als noch etwas schwieriger. Schuld daran ist das Schuldprinzip. Denn wenn sich Parteien nicht einvernehmlich auf eine Trennung einigen können oder bereits drei Jahre auseinander gelebt haben, müssen Fehler vor Gericht nachgewiesen werden: Ehebruch, Gewalt oder sonstiges Fehlverhalten; Zeugen müssen aussagen, Beweise erbracht werden. Und das nicht selten zum Leidwesen aller Beteiligten. Scheidung nach Schuldprinzip heiße vor allem Schlammschlacht, so Alex Bodry (LSAP) am Donnerstag in der Chamber.

Als einer der letzten europäischen Staaten hat Luxemburg das Schuldprinzip jetzt abgeschafft. Es wird durch die Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip ersetzt. Will heißen: Wenn die Ehe als zerrüttet gilt, wenn sie für eine Partei nicht mehr tragbar ist, kann sie geschieden werden. Ohne Beweis, ohne Fehlerzuweisung, ohne Schuldfrage. Jeder trennt für sich alleine. Für die Mehrheitsparteien ist diese Reform ein enormer gesellschaftspolitischer Fortschritt. Eine Anpassung an das normative Verständnis des 21. Jahrhunderts, jenseits des archaischen Prinzips der moralischen Schuldzuweisung. Denn letztlich werden heute über die Hälfte der Ehen geschieden. Seit 2000 seien es knapp 20.000, so Eugène Berger (DP).

CSV: „Die Reform klingt harmlos, sie ist aber heftig“

Die CSV sieht das anders. „Die Reform klingt harmlos, sie ist aber heftig“, so Gilles Roth. Er begrüßt generell die Einführung des Zerrüttungsprinzips in Luxemburg. Allerdings hätte er sich eine gleichzeitige Beibehaltung des Schuldprinzips gewünscht wie etwa in Frankreich. Zum einen, damit finanzielle Ansprüche nach der Scheidung geltend gemacht werden können. Zur Illustrierung bediente sich Roth eines Beispiels. Eine Frau bringt ein Haus mit in eine Ehe. Ihr Mann entwickelt sich zum Säufer und verspielt sämtliches Geld.

Durch das neue Gesetz könne die Frau sich lediglich nach dem Zerrüttungsprinzip trennen. Und das bedeutet, dass sämtlicher Besitz zur Hälfte geteilt wird. Auch das Haus. Eine Ungerechtigkeit, wie Roth findet. Sein zweites Argument: Genugtuung. In Zukunft ist derjenige, der die Scheidung aufkündigt, der Verantwortliche. Das Moment der Genugtuung, der Gerechtigkeit würde fehlen. Gerade in Familien sei das den Menschen gegenüber ihren Kindern wichtig. Laut Berichterstatterin Sam Tanson („déi gréng“) verzichtet das Gesetz auch in Zukunft nicht vollends auf das Schuldprinzip. Bei strafrechtlichen Verfolgungen aufgrund von Gewalt in Familien kann es rückwirkend geltend gemacht werden. Aber als Scheidungsgrund ist die Schuldfrage Geschichte.

Braz: „Eine deutliche Vereinfachung der Prozeduren“

Dabei will das Gesetz auch die Scheidungsverfahren deutlich vereinfachen: Für eine Scheidung durch Zerrüttung sind ein schriftlicher Antrag sowie ein Rechtsbeistand durch einen Anwalt erforderlich – für die Scheidung nach gegenseitigem Einvernehmen muss man nur noch einmalig zum Richter, nicht wie bisher ein zweites Mal nach sechs Monaten.
Eine weitere Neuerung des Gesetzes: die Schaffung eines Familienrichters. Dieser „juge unique“ wird sich mit sämtlichen Scheidungsangelegenheiten beschäftigen: Von der Scheidung an sich über finanzielle Fragen bis hin zum Sorgerecht. Er vereint Kompetenzen in einer Hand, die vorher auf mehrere Gerichte und Richter verteilt waren. „Eine deutliche Vereinfachung der Prozeduren“, sagte Justizmister Félix Braz, der die Einstellung von neun solcher Richter in Aussicht stellte.

Die dritte Neuerung des Gesetzes neben Scheidungsform und Familienrichter betrifft das Sorgerecht. Hier geht es einerseits darum, die Gesetzgebung anzupassen. Bereits 1999 habe das Verfassungsgericht festgestellt, dass die Luxemburger Gesetzgebung nicht verfassungskonform sei. Laut Gesetz werde die Mutter bei unverheirateten Paaren beim Sorgerecht bevorzugt. Eltern sind jedoch laut Verfassung gleichberechtigt.
Zudem können sich in Zukunft auch Jugendliche als Partei mittels Anwalt in einen Streit ums Sorgerecht einmischen. Die CSV kritisierte diese Möglichkeit und sieht die Gefahr einer Instrumentalisierung der Kinder. Laut Laurent Mosar will sie in der kommenden Legislaturperiode den Text überarbeiten, sofern sie in der Regierungsverantwortung ist. Die Reform wurde mit 34 zu 26 Stimmen verabschiedet.

CM
15. Juni 2018 - 10.40

Ech mengen den Här Gilles Roth huet seng Droit-Kenntnisser an iergendengem Tirrang vergiess. D'Gütertrennung am Fall vunn enger Scheedung as ëmmer nach ofhängeg vum régime matrimonial deen een gewielt huet an säin Beispill vun der Fra déi hiert Haus eventuell duerno mam Mann deelen muss ass ganz einfach falsch! Gedeelt muss nëmmen ginn wann : - een sech fir eng Communauté universelle entscheed (wou keen méi seng eegen biens propres behält mais alles an 1 Dëppen geheit gëtt) - oder am Fall wou keen Contrat de mariage gemaach gin wier (régime légal) an wou dann einfach alles waat nom Bestiednis zu Staanen komm as resp. kaf ginn ass, béid Persounen gehéiert. Dass CSV sech lo wëll Punkten mat falschen Informatiounen sammelen...traureg well dat eent huet mat dem aneren naicht zedin. An aneren Wieder: d'Gütertrennung as onoofhängeg vun enger éventueller "Faute" an soumat net wierklech impaktéiert.

J.C. KEMP
15. Juni 2018 - 9.22

Nun ja, die Anwaltspartei ist gegen die Abschaffung der Schuldfrage. Erstens ist ja mal die Schuld das Geschäftsprinzip der Katholischen. (Herr, vergib uns unsere Schuld / Die Erbsünde) Zweitens ist es eine Milchkuh für Anwälte, die so schön lang und profitabel prozessieren konnten.