Iran will vier Milliarden Euro aus Luxemburg

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Ein Prozess mit internationaler Sprengkraft: Iran verklagt Clearstream in Luxemburg auf vier Milliarden Euro. An die wollen auch amerikanische Angehörige von Terroropfern.

Die iranische Zentralbank hat in Luxemburg eine weitere Klage eingereicht. Sie fordert vier Milliarden Euro zurück, zuzüglich Zinsen. Angeklagt ist erneut die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream, die ihren Sitz im Großherzogtum hat. Sollten die Iraner nicht an das Geld kommen, lautet die Klage auf Schadenersatz in gleicher Höhe.

Der Rechtsstreit geht Jahre zurück. 2013 hatte ein US-Gericht angeordnet, dass rund 1.000 US-Kläger vom Iran entschädigt werden müssen – darunter auch die Familien von 214 Soldaten, die im Jahr 1983 bei einem Doppelanschlag in der libanesischen Hauptstadt Beirut getötet wurden. Bei dem Anschlag, für den die USA den Iran verantwortlich machen, waren insgesamt 299 Menschen ums Leben gekommen. Zu den Klägern gehörten zudem Opfer und Hinterbliebene eines Anschlags in Saudi-Arabien im Jahr 1996, bei dem 19 US-Bürger getötet wurden.

Nicht der erste Fall

Die bereits laufende Rechtssache geht auf die Jahre 2016 und 2017 zurück. 2016 hatte ein Richter in Luxemburg 1,6 Milliarden US-Dollar der iranischen Zentralbank einfrieren lassen. Dies geschah auf ein Rechtsersuchen von 9/11-Opfer-Anwälten hin. Diese machen den Iran mitverantwortlich für die Attentate vom 11. September 2001. Sie argumentieren, der Iran habe die Terrororganisation Al-Kaida unterstützt. Iran weist die Vorwürfe zurück.

Der Deutschen Börse zufolge betrifft die nun von der iranischen Zentralbank eingereichte Klage Vermögen in Höhe von 1,9 Milliarden Dollar, die im Zuge dieses Urteils an US-Kläger ausgezahlt wurden. Zudem seien Kundenvermögen in Höhe von rund zwei Milliarden Dollar betroffen, das derzeit bei Clearstream gehalten werde und Gegenstand von weiteren Klagen in den USA und sowie in Luxemburg sei. Clearstream halte die Klage für unbegründet, teilte die Deutsche Börse in einer Pressemitteilung mit. Das werde alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sich „entschieden gegen die Ansprüche zu verteidigen“.

Ein luxemburgisches Gericht muss somit erneut mitentscheiden, inwieweit der Iran nach der schrittweisen Aufhebung der Sanktionen infolge des Atomabkommens wieder wirtschaftlich aktiv sein kann, vollumfänglich und international. Dies in Zeiten, da die Islamische Republik besonders von US-Präsident Donald Trump vermehrt verbal hart angegriffen wird.

Luxemburger Gericht muss entscheiden

Die Beziehungen zwischen den USA und dem Iran haben sich seit Trumps Antritt merklich verschlechtert. Trump hatte das Atomabkommen mit dem Iran als „schlimmsten Vertrag, der jemals ausgehandelt wurde“, bezeichnet. Es ist weiterhin unklar, ob die USA, die den Atomdeal unter Präsident Barack Obama mit ausgehandelt hatten, weiterhin an ihm festhalten wollen. Trump hatte zuletzt von den anderen Unterschriftspartnern Nachbesserungen im Abkommen verlangt. Sowohl die Europäische Union wie der Iran lehnten dies vehement ab.

Erst das Atomabkommen hatte die vom Iran in anderen Ländern hinterlegten Gelder sozusagen wieder verfügbar gemacht. Eigentlich für den Iran, doch wie die Luxemburg-Fälle zeigen, wittern auch US-Kläger ihre Chance. „Dieses Geld gehört unserer Zentralbank“, sagte Irans Vize-Außenminister Majid Takht-Ravanchi gegenüber der iranischen Nachrichtenagentur Irna im vergangenen Jahr. Takht-Ravanchi zufolge seien die Anwälte der iranischen Zentralbank „im Kontakt“ mit Luxemburg, um „wieder an die Gelder zu kommen“.

Kommt Iran an sein Geld – oder doch nicht?

Je nach Urteilsspruch würde es bedeuten, dass der Iran, entgegen des Abkommens, nicht frei auf seine international platzierten Einlagen zurückgreifen kann, da die Gelder möglicherweise wegen Klagen aus den USA in Europa (und anderswo) blockiert blieben.

Wie die New York Times im März 2017 schrieb, handle es sich um Forderungen in einer Gesamthöhe von insgesamt 50 Milliarden Dollar, die US-Terroropfer und ihre Hinterbliebenen seit Jahren angehäuft haben, ihnen aber in Abwesenheitsurteilen zugesprochen wurden (der Iran ist nie vor einem US-Gericht erschienen). Es habe sich demnach eher um eine „symbolische Justiz“ gehandelt.

Für den neuen Prozess gibt es in Luxemburg noch keinen Termin, wie der Pressesprecher der Justiz auf Nachfrage mitteilte.

(mit AFP)

Serenissima en Escher Jong
19. Januar 2018 - 14.44

Es gibt keine Zweifel die Gelder gehören dem Iran; und amerikanische Gerichte entscheiden nur über Vermögenswerte die in den US Banken hinterlegt sind, nicht in Luxemburg; also hier geht es um die Souveränität des Landes und die Glaubhaftigkeit des Finanzplatzes: dementsprechend können keine amerikanischen Gerichte irgendwelche Ansprüche anmelden, denn nur Forderungen eingereicht bei unseren luxemburger Gerichten und akzeptiert von denen können als berechtigt anerkannt werden....